Was eine Scheidung in Deutschland voraussetzt
Geschieden wird nur, wessen Ehe gescheitert ist (§ 1565 BGB). Das Gesetz vermutet das Scheitern nach dem sogenannten Trennungsjahr. Leben die Eheleute mindestens ein Jahr getrennt und stellt einer den Scheidungsantrag, geht das Gericht in aller Regel von einer gescheiterten Ehe aus. Leben Sie drei Jahre getrennt, gilt die Ehe unwiderlegbar als gescheitert.
Trennung bedeutet dabei nicht zwingend Auszug. Die Trennung von Tisch und Bett innerhalb derselben Wohnung ist möglich, wenn die haeusliche Gemeinschaft tatsächlich aufgehoben ist: getrennte Schlafzimmer, getrennte Haushaltsfuehrung, kein gemeinsamer Konsum.
Ablauf einer Scheidung: die typischen Stationen
| Phase | Was passiert | Dauer (Richtwert) |
|---|---|---|
| Trennung | Erklärte Trennung, getrennte Konten, ggf. Auszug, Trennungsunterhalt regeln | ab Tag 1 |
| Trennungsjahr | Mindestens 12 Monate vor Scheidungsantrag | 12 Monate |
| Antrag | Anwalt stellt Scheidungsantrag beim Familiengericht | 1–2 Wochen Vorbereitung |
| Versorgungsausgleich | Gericht holt Rentenauskünfte ein – oft Hauptgrund für Verzögerung | 3–9 Monate |
| Termin | Persönliche Anhörung beider Ehegatten vor Gericht | kurzer Termin |
| Beschluss & Rechtskraft | Scheidungsbeschluss, einen Monat später rechtskräftig | 1 Monat |
Vom Antrag bis zur Rechtskraft vergehen realistisch sechs bis zwoelf Monate, in stark belasteten Gerichten laenger. Die langsamste Stellschraube ist meist der Versorgungsausgleich, weil die Rentenversicherungstraeger zeitversetzt auskunften.
Einvernehmlich oder streitig: nur ein scheinbarer Unterschied
Sind sich die Ehegatten in allen Punkten einig, reicht ein Anwalt aus. Er vertritt formal nur einen Ehegatten; der andere muss dem Antrag lediglich zustimmen und benötigt keinen eigenen Anwalt. Das spart Geld und Zeit. Aber: Sobald über Unterhalt, Vermögen, Sorgerecht oder Hausrat gestritten wird, brauchen beide Seiten anwaltliche Vertretung.
Folgesachen – was die Scheidung wirklich teuer macht
Eigentlich entscheidet das Gericht im Verbund: Scheidung und Folgesachen sollen zusammen geregelt werden (§ 137 FamFG). Folgesachen sind insbesondere:
- Versorgungsausgleich – Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften.
- Ehegattenunterhalt – Trennungsunterhalt bis zur Rechtskraft, danach ggf. nachehelicher Unterhalt.
- Kindesunterhalt – nach Düsseldorfer Tabelle.
- Zugewinnausgleich – Hälfte des während der Ehe erwirtschafteten Vermoegenszuwachses.
- Hausrat und Ehewohnung – wer bleibt, wer geht, wer nimmt was.
- Sorgerecht und Umgang – nur auf Antrag, sonst bleibt gemeinsame Sorge bestehen.
Worauf Sie bei der Auswahl Ihres Scheidungsanwalts in Köln achten
Fachanwaltstitel. Der Fachanwaltstitel für Familienrecht ist ein verlaessliches Mindestsignal. Er setzt mehr als 120 dokumentierte Faelle, theoretische Prüfung und Fortbildungspflicht voraus.
Menschliche Passung. Sie werden in den nächsten Monaten sehr private Dinge schildern müssen. Wenn das erste Gespräch sich kalt anfuehlt, ist es das falsche Gegenueber.
Klare Strategie statt Eskalation. Ein guter Scheidungsanwalt drangt nicht in den Streit, sondern prüft, wo eine Mediations- oder Vergleichsloesung schneller und billiger ist als ein Termin vor Gericht.
Transparente Kosten. Anwaltsgebuehren richten sich nach dem Verfahrenswert. Ein serioeser Anwalt erklärt die Wertberechnung und bietet bei Bedarf eine Honorarvereinbarung an.
Was es in Köln zu beachten gibt
Köln ist ein Schwerpunkt für Familienrecht in NRW; Beschwerden gehen zum OLG Köln. Für Unterhaltsverfahren ist die Düsseldorfer Tabelle maßgeblich, die vom OLG Düsseldorf gepflegt wird. Wir achten bei der Vermittlung darauf, dass der empfohlene Fachanwalt am Standort Köln taetig ist und die Spruchpraxis vor Ort kennt.
So funktioniert die Vermittlung
Sie schildern Ihre Situation in wenigen Sätzen – vertraulich, ohne Kosten. Wir gleichen Ihr Anliegen mit dem Profil unserer geprüften Fachanwältinnen und Fachanwälte für Familienrecht in Köln ab und stellen den Kontakt her. Ob Sie das Mandat erteilen, entscheiden Sie nach dem ersten Gespräch.
FAQ
Häufige Fragen
Was kostet ein Scheidungsanwalt in Köln?
Die Anwalts- und Gerichtskosten richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich aus dem Nettoeinkommen beider Ehegatten und dem Vermögen berechnet. Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit durchschnittlichem Einkommen liegen die Gesamtkosten häufig zwischen 1.500 und 4.000 Euro. Bei niedrigem Einkommen kommt Verfahrenskostenhilfe in Betracht.
Muss ich wirklich ein Jahr warten?
In der Regel ja. Das Trennungsjahr ist zwingende Voraussetzung der einverstaendlichen Scheidung. Nur bei einer unzumutbaren Haerte (etwa Gewalt) kann ausnahmsweise frueher geschieden werden – die Huerden dafuer sind hoch.
Reicht ein Anwalt für uns beide?
Bei einer wirklich einvernehmlichen Scheidung ja. Der Anwalt vertritt formal nur einen Ehegatten; der andere stimmt zu. Sobald gestritten wird, braucht jeder einen eigenen Anwalt – ein Anwalt darf nicht beide Seiten vertreten.
Was passiert mit der gemeinsamen Wohnung?
Bis zur Scheidung kann jeder Ehegatte die Zuweisung der Ehewohnung beantragen, wenn das für ihn oder die Kinder zumutbarer ist. Nach der Scheidung wird die Wohnung normal verteilt: Mieter bleibt Mieter, Eigentum wird geteilt oder einer kauft den anderen aus.
Wie lange dauert eine Scheidung wirklich?
Nach dem Trennungsjahr vergehen vom Scheidungsantrag bis zur Rechtskraft realistisch sechs bis zwoelf Monate. Verzoegert wird das Verfahren meist durch den Versorgungsausgleich oder durch Streit über Folgesachen.