Scheidung
Anwaltszwang im Familienrecht
Definition
Pflicht zur Vertretung durch einen Rechtsanwalt in Scheidungs- und Folgesachen vor dem Familiengericht. Mindestens der antragstellende Ehegatte braucht einen Anwalt.
Rechtsgrundlage: § 114 FamFG, § 78 ZPO
Einvernehmliche Scheidung
Auch bei Einigkeit reicht ein Anwalt fuer beide Ehegatten nicht. Der zustimmende Ehegatte kann auf eigene Anwaltsvertretung verzichten, wenn er der Scheidung nur zustimmt.
Streitige Scheidung
Bei jeder eigenstaendigen Antragstellung – etwa zu Unterhalt oder Zugewinn – ist eigene anwaltliche Vertretung erforderlich.
Verwandte Begriffe
Verfahrenskostenhilfe
Staatliche Uebernahme oder Stundung der Verfahrenskosten in Familiensachen bei wirtschaftlich beduerftigen Beteiligten. Wird auf Antrag durch das Familiengericht bewilligt.
Scheidungsantrag
Schriftlicher Antrag eines Ehegatten beim Familiengericht auf Scheidung der Ehe. Muss durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden und enthaelt Pflichtangaben zu Ehe, Kindern und Folgesachen.
Ausführliche Ratgeber
Stand: 4.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)