Scheidung

Anwaltszwang im Familienrecht

Definition

Pflicht zur Vertretung durch einen Rechtsanwalt in Scheidungs- und Folgesachen vor dem Familiengericht. Mindestens der antragstellende Ehegatte braucht einen Anwalt.

Rechtsgrundlage: § 114 FamFG, § 78 ZPO

Einvernehmliche Scheidung

Auch bei Einigkeit reicht ein Anwalt fuer beide Ehegatten nicht. Der zustimmende Ehegatte kann auf eigene Anwaltsvertretung verzichten, wenn er der Scheidung nur zustimmt.

Streitige Scheidung

Bei jeder eigenstaendigen Antragstellung – etwa zu Unterhalt oder Zugewinn – ist eigene anwaltliche Vertretung erforderlich.

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Stand: 4.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)