Scheidung
Scheidungsantrag
Definition
Schriftlicher Antrag eines Ehegatten beim Familiengericht auf Scheidung der Ehe. Muss durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden und enthaelt Pflichtangaben zu Ehe, Kindern und Folgesachen.
Rechtsgrundlage: § 133 FamFG, § 114 FamFG
Pflichtinhalt
Namen und Anschriften der Ehegatten, Heiratsurkunde, Angaben zu gemeinsamen Kindern, Erklaerung zum Trennungszeitpunkt sowie Angaben zu Folgesachen wie Versorgungsausgleich oder Unterhalt.
Wirkung der Zustellung
Mit Zustellung beim anderen Ehegatten ist der Antrag rechtshaengig. Stichtag fuer das Endvermoegen im Zugewinnausgleich und Endpunkt fuer den Versorgungsausgleich.
Abgrenzung
- Zustimmung zur Scheidung
- Der nicht antragstellende Ehegatte stimmt der Scheidung zu; er stellt keinen eigenen Antrag.
- Gegenantrag
- Eigener Scheidungsantrag des anderen Ehegatten, oft mit abweichenden Folgesachen.
Verwandte Begriffe
Trennungsjahr
Mindestens zwoelfmonatige tatsaechliche Aufhebung der haeuslichen Gemeinschaft vor dem Scheidungsantrag. Voraussetzung der einvernehmlichen Scheidung.
Verbundverfahren
Gemeinsame Verhandlung und Entscheidung von Scheidung und Folgesachen in einem einheitlichen Verfahren vor dem Familiengericht. Versorgungsausgleich wird zwingend einbezogen.
Anwaltszwang
Pflicht zur Vertretung durch einen Rechtsanwalt in Scheidungs- und Folgesachen vor dem Familiengericht. Mindestens der antragstellende Ehegatte braucht einen Anwalt.
Ausführliche Ratgeber
Ablauf der Scheidung in Deutschland – Schritt für Schritt
Scheidung Schritt für Schritt: Trennungsjahr, Antrag, Versorgungsausgleich, Termin, Rechtskraft. Was passiert wann – mit realistischer Dauer und Kostenrahmen.
Trennungsjahr richtig fuehren – was zaehlt und was nicht
Trennungsjahr nach § 1565 BGB: was als Trennung gilt, wie sie dokumentiert wird, wann eine vorzeitige Scheidung möglich ist. Mit praktischer Checkliste.
Stand: 4.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)