Scheidung

Scheidungsantrag

Definition

Schriftlicher Antrag eines Ehegatten beim Familiengericht auf Scheidung der Ehe. Muss durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden und enthaelt Pflichtangaben zu Ehe, Kindern und Folgesachen.

Rechtsgrundlage: § 133 FamFG, § 114 FamFG

Pflichtinhalt

Namen und Anschriften der Ehegatten, Heiratsurkunde, Angaben zu gemeinsamen Kindern, Erklaerung zum Trennungszeitpunkt sowie Angaben zu Folgesachen wie Versorgungsausgleich oder Unterhalt.

Wirkung der Zustellung

Mit Zustellung beim anderen Ehegatten ist der Antrag rechtshaengig. Stichtag fuer das Endvermoegen im Zugewinnausgleich und Endpunkt fuer den Versorgungsausgleich.

Abgrenzung

Zustimmung zur Scheidung
Der nicht antragstellende Ehegatte stimmt der Scheidung zu; er stellt keinen eigenen Antrag.
Gegenantrag
Eigener Scheidungsantrag des anderen Ehegatten, oft mit abweichenden Folgesachen.

Verwandte Begriffe

Ausführliche Ratgeber

Stand: 4.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)