Scheidung

Verbundverfahren

Definition

Gemeinsame Verhandlung und Entscheidung von Scheidung und Folgesachen in einem einheitlichen Verfahren vor dem Familiengericht. Versorgungsausgleich wird zwingend einbezogen.

Rechtsgrundlage: § 137 FamFG

Folgesachen im Verbund

Versorgungsausgleich von Amts wegen. Auf Antrag: Unterhalt, Zugewinnausgleich, Hausrat, Ehewohnung, elterliche Sorge und Umgang.

Vorteil

Alle Streitfragen werden in einer einheitlichen Endentscheidung geregelt. Die Scheidung wird erst rechtskraeftig, wenn auch ueber die Folgesachen entschieden ist.

Verwandte Begriffe

Ausführliche Ratgeber

Stand: 4.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)