Scheidung
Verbundverfahren
Definition
Gemeinsame Verhandlung und Entscheidung von Scheidung und Folgesachen in einem einheitlichen Verfahren vor dem Familiengericht. Versorgungsausgleich wird zwingend einbezogen.
Rechtsgrundlage: § 137 FamFG
Folgesachen im Verbund
Versorgungsausgleich von Amts wegen. Auf Antrag: Unterhalt, Zugewinnausgleich, Hausrat, Ehewohnung, elterliche Sorge und Umgang.
Vorteil
Alle Streitfragen werden in einer einheitlichen Endentscheidung geregelt. Die Scheidung wird erst rechtskraeftig, wenn auch ueber die Folgesachen entschieden ist.
Verwandte Begriffe
Scheidungsantrag
Schriftlicher Antrag eines Ehegatten beim Familiengericht auf Scheidung der Ehe. Muss durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden und enthaelt Pflichtangaben zu Ehe, Kindern und Folgesachen.
Versorgungsausgleich
Haelftige Teilung aller in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Ehegatten. Wird vom Familiengericht von Amts wegen mitentschieden.
Zugewinnausgleich
Ausgleich des während der Ehe in Zugewinngemeinschaft entstandenen Vermoegenszuwachses. Wer mehr hinzugewonnen hat, schuldet dem anderen die Haelfte der Differenz als Geldzahlung.
Ausführliche Ratgeber
Stand: 4.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)