Vermögen & Zugewinn

Versorgungsausgleich

Definition

Haelftige Teilung aller in der Ehe erworbenen Renten­anwartschaften zwischen den Ehegatten. Wird vom Familiengericht von Amts wegen mitentschieden.

Rechtsgrundlage: VersAusglG

Erfasste Anrechte

Gesetzliche Rente, Beamten­versorgung, betriebliche Altersvorsorge, Riester, Ruerup.

Abgrenzung

Zugewinnausgleich
Erfasst Vermögen, nicht Renten.
Kapital­lebens­versicherung
Faellt in den Zugewinn, nicht in den Versorgungs­ausgleich.

Ausführliche Ratgeber

Stand: 4.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)