Vermögen & Zugewinn
Versorgungsausgleich
Definition
Haelftige Teilung aller in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Ehegatten. Wird vom Familiengericht von Amts wegen mitentschieden.
Rechtsgrundlage: VersAusglG
Erfasste Anrechte
Gesetzliche Rente, Beamtenversorgung, betriebliche Altersvorsorge, Riester, Ruerup.
Abgrenzung
- Zugewinnausgleich
- Erfasst Vermögen, nicht Renten.
- Kapitallebensversicherung
- Faellt in den Zugewinn, nicht in den Versorgungsausgleich.
Ausführliche Ratgeber
Stand: 4.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)