Daten-Report · Stand Juni 2026

Scheidung & Unterhalt Report 2026

Der datenbasierte Überblick für Betroffene: Kosten einer Scheidung, Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle 2026, Sorge- und Umgangsrecht, Ablauf und Fristen. Mit Quellenangaben.

Stand: Juni 2026. Rechtsgrundlage: FamGKG, RVG (KostBRÄG 2025), BGB, Düsseldorfer Tabelle 2026 (OLG Düsseldorf), Mindestunterhaltsverordnung. Dieser Report wird jährlich aktualisiert.

1. Was 2026 neu ist

Zum 1. Januar 2026 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle. Die Bedarfssätze für den Kindesunterhalt wurden moderat erhöht (rund vier bis zehn Euro je Kind und Altersstufe), die Selbstbehaltssätze bleiben gegenüber 2025 unverändert. Für titulierten Unterhalt steigen die Zahlbeträge meist automatisch mit.

Die Anpassung beruht auf der Mindestunterhaltsverordnung nach Paragraf 1612a BGB. Der Mindestunterhalt für die jüngste Altersstufe (0 bis 5 Jahre) liegt 2026 bei rund 486 Euro monatlich. Wer einen titulierten Unterhalt hat (Gerichtsbeschluss, Jugendamtsurkunde oder Notarvertrag mit Dynamikklausel), profitiert in der Regel automatisch von der Erhöhung, ohne neuen Titel.

2. Was eine Scheidung kostet

Die Kosten einer Scheidung hängen nicht von einem festen Preis ab, sondern vom sogenannten Verfahrenswert. Dieser ergibt sich nach Paragraf 43 FamGKG aus dem dreifachen gemeinsamen Nettomonatseinkommen beider Ehegatten. Je höher das Einkommen, desto höher Verfahrenswert und Kosten.

2.1 So wird der Verfahrenswert berechnet

Das monatliche Nettoeinkommen beider Ehegatten wird addiert und mit drei multipliziert. Unterhaltspflichten für Kinder (viele Gerichte setzen 250 bis 300 Euro je Kind an) und laufende Schulden können abgezogen werden. Der Mindestverfahrenswert liegt bei 3.000 bis 4.000 Euro.

Beispielrechnung Verfahrenswert nach Paragraf 43 FamGKG
Nettoeinkommen Partner ANettoeinkommen Partner BVerfahrenswert (x3 der Summe)
2.000 EUR3.000 EUR15.000 EUR
3.000 EUR3.000 EUR18.000 EUR
4.000 EUR2.500 EUR19.500 EUR

Quelle: FamGKG (Paragraf 43), gängige OLG-Praxis. Kommt ein Versorgungsausgleich hinzu, erhöht sich der Verfahrenswert nach Paragraf 50 FamGKG um 10 Prozent des Basiswerts je Rentenanrecht.

2.2 Die tatsächlichen Kosten

Gericht- und Anwaltskosten nach Verfahrenswert (Größenordnung)
VerfahrenswertGerichtskosten (ca.)Anwaltskosten 1 Anwalt (ca., brutto)
4.000 EUR (Minimum)rund 300 EURrund 900 EUR
15.000 EURrund 520 EURrund 3.600 EUR
20.000 EURrund 600 EURrund 4.100 EUR

Quelle: FamGKG/RVG-Gebührentabellen 2026. Mindestkosten einer Scheidung 2026: rund 1.197 Euro (etwa 296 Euro Gerichtskosten plus etwa 901 Euro Anwaltskosten bei einem Anwalt).

2.3 Der größte Kostenhebel

Der wirksamste Hebel zur Kostensenkung ist die einvernehmliche Scheidung. Sind sich beide Partner einig, genügt ein Anwalt, und streitige Folgeverfahren entfallen. Das halbiert die Anwaltskosten und vermeidet die teuersten Kostentreiber überhaupt.

  • Einvernehmlich statt streitig: nur ein Anwalt nötig (er kann allerdings nur eine Partei vertreten).
  • Versorgungsausgleich kann per notariellem Ehevertrag ausgeschlossen werden, was den Verfahrenswert senkt.
  • Bei geringem Einkommen kommt Verfahrenskostenhilfe (VKH) in Betracht, der Staat übernimmt die Kosten ganz oder teilweise.

3. Kindesunterhalt: Die Düsseldorfer Tabelle 2026

Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz, sondern eine Leitlinie des OLG Düsseldorf, die bundesweit von den Familiengerichten angewendet wird. Sie bestimmt, wie viel Barunterhalt der nicht betreuende Elternteil für minderjährige Kinder zahlt. Maßgeblich ist allein das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen.

Die Höhe richtet sich nach zwei Faktoren: dem Alter des Kindes (vier Altersstufen) und dem bereinigten Nettoeinkommen des Zahlenden (Einkommensgruppen). Die folgenden Werte sind die Mindestbedarfssätze der ersten Einkommensstufe ab 1. Januar 2026.

Mindestbedarfssätze 2026 (erste Einkommensstufe)
Altersstufe des KindesMindestbedarf 2026 (monatlich)Hinweis
0 bis 5 Jahrerund 486 EURerste Einkommensstufe
6 bis 11 Jahregestaffelt höhersteigt mit Alter
12 bis 17 Jahregestaffelt höhersteigt mit Alter
ab 18 Jahreeigene Berechnungvolles Kindergeld wird angerechnet

Quelle: Düsseldorfer Tabelle 2026 (OLG Düsseldorf), Mindestunterhaltsverordnung. Vom Tabellenbetrag wird bei minderjährigen Kindern die Hälfte des Kindergeldes abgezogen (Zahlbetrag), bei Volljährigen das volle Kindergeld.

3.1 Der Selbstbehalt

Dem Unterhaltspflichtigen muss ein Mindestbetrag zum eigenen Leben bleiben, der Selbstbehalt. Er liegt 2026 unverändert bei 1.450 Euro für Erwerbstätige und 1.200 Euro für Nichterwerbstätige gegenüber minderjährigen Kindern. Reicht das Einkommen nicht für den Mindestunterhalt, kann der Unterhaltsvorschuss des Jugendamts einspringen.

3.2 Ehegattenunterhalt

Neben dem Kindesunterhalt gibt es den Ehegattenunterhalt, getrennt in Trennungsunterhalt (zwischen Trennung und Scheidung) und nachehelichen Unterhalt (nach der Scheidung, nur unter bestimmten Voraussetzungen). Anders als beim Kindesunterhalt gibt es hier keine festen Bedarfssätze, sondern eine Quotenberechnung aus dem bereinigten Einkommen beider Seiten. Eine 5-Prozent-Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen ist abzugsfähig.

4. Sorge- und Umgangsrecht

Sorgerecht und Umgangsrecht sind rechtlich getrennt. Das Sorgerecht betrifft die Entscheidungsbefugnis über wichtige Belange des Kindes (Gesundheit, Schule, Aufenthalt). Das Umgangsrecht betrifft den Kontakt. Beide bestehen grundsätzlich unabhängig davon, bei wem das Kind lebt und wer Unterhalt zahlt.

Nach der Trennung bleibt das gemeinsame Sorgerecht in der Regel bestehen. Es wird nur in Ausnahmefällen einem Elternteil allein übertragen, wenn das dem Kindeswohl dient. Das Umgangsrecht ist sogar ein Recht des Kindes: Es hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen, und jeder Elternteil ist zum Umgang nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet.

Sorge, Aufenthalt, Umgang – Grundregeln nach Trennung
BegriffWas es regeltGrundregel nach Trennung
Elterliche SorgeEntscheidungen über das Kindbleibt meist gemeinsam
Aufenthaltsbestimmungwo das Kind lebtTeil der Sorge, oft strittig
UmgangsrechtKontakt zum anderen ElternteilRecht des Kindes, beidseitig
WechselmodellBetreuung zu etwa gleichen Teilenmöglich, beeinflusst Unterhalt

Quelle: BGB (Paragrafen 1626 ff., 1684). Kann keine Einigung erzielt werden, entscheidet das Familiengericht, immer am Maßstab des Kindeswohls.

5. Das Verfahren Schritt für Schritt

Eine Scheidung in Deutschland setzt das Trennungsjahr voraus: Die Ehegatten müssen in der Regel mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben, bevor geschieden werden kann. Das ist die wichtigste zeitliche Weiche und gilt auch bei Einigkeit.

Vom Trennungsentschluss bis zur Rechtskraft
SchrittWas passiertHinweis
Trennunggetrennt leben (auch in einer Wohnung möglich)startet das Trennungsjahr
Trennungsjahrmindestens 12 MonateVoraussetzung für den Antrag
Scheidungsantragüber einen Anwalt beim FamiliengerichtAnwaltszwang im Verfahren
VersorgungsausgleichGericht klärt Rentenanrechteautomatisch, außer ausgeschlossen
ScheidungsterminAnhörung beider Ehegattenmeist kurz bei Einigkeit
BeschlussScheidung wird rechtskräftignach Ablauf der Rechtsmittelfrist

Quelle: BGB, FamFG. Bei einvernehmlicher Scheidung mit geklärten Folgesachen ist das Verfahren oft kurz. Streit über Unterhalt, Sorge oder Vermögen (Folgesachen) verlängert und verteuert es deutlich.

6. Vermögen: Zugewinn und Hausrat

Ohne Ehevertrag leben Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei Scheidung wird der Zugewinnausgleich durchgeführt: Wer während der Ehe mehr Vermögen hinzugewonnen hat, gleicht die Hälfte der Differenz aus. Maßgeblich ist der Unterschied zwischen Anfangs- und Endvermögen jedes Ehegatten.

Eine gemeinsame Immobilie ist häufig der größte Streitpunkt. Optionen sind Verkauf und Teilung des Erlöses, Übernahme durch einen Partner mit Ausgleichszahlung, oder seltener die Teilungsversteigerung. Ein Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann diese Fragen vorab regeln und Streit vermeiden.


FAQ

7. Häufige Fragen

Brauche ich für die Scheidung zwingend einen Anwalt?

Ja. Im Scheidungsverfahren besteht Anwaltszwang. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt jedoch ein Anwalt, der formal nur eine Partei vertritt; der andere Partner stimmt zu. Das senkt die Kosten erheblich.

Muss das Trennungsjahr wirklich sein?

In aller Regel ja. Nur in eng begrenzten Härtefällen ist eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres möglich. Getrennt leben ist auch innerhalb derselben Wohnung möglich, wenn Wirtschafts- und Lebensgemeinschaft aufgehoben sind.

Wer zahlt wie viel Kindesunterhalt?

Der nicht betreuende Elternteil zahlt Barunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, abhängig von seinem bereinigten Nettoeinkommen und dem Alter des Kindes. Der betreuende Elternteil leistet seinen Beitrag durch die Betreuung selbst.

Kann ich die Kosten senken, wenn wir uns einig sind?

Ja, deutlich. Eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt und ohne streitige Folgesachen ist die mit Abstand günstigste Variante.

Nächster Schritt

Passende Fachanwältin für Ihre Situation finden

Die Zahlen in diesem Report geben Orientierung. Für die konkrete Höhe von Unterhalt, Verfahrenswert und Kosten kommt es auf Ihre individuellen Einkommensverhältnisse an. Schildern Sie kurz Ihre Situation – wir vermitteln vertraulich an eine spezialisierte Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Familienrecht in Ihrer Region.

Sie müssen jetzt noch nicht alles wissen. Ein paar Sätze reichen, damit wir die passende Fachanwältin oder den passenden Fachanwalt finden können.

Die Vermittlung ist für Sie unverbindlich und kostenfrei. Sie entscheiden nach dem ersten Gespräch, ob Sie das Mandat erteilen.

Quellen: FamGKG, RVG (KostBRÄG 2025), BGB, FamFG, Düsseldorfer Tabelle 2026 (OLG Düsseldorf), Mindestunterhaltsverordnung (Paragraf 1612a BGB).

Hinweis: Dieser Report dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Beträge und Regelungen können sich ändern; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung der genannten Vorschriften und Tabellen.

Stand: Juni 2026 · Herausgeber: scheidungssache.de · Dieser Report wird jährlich aktualisiert.