Was der Fachanwaltstitel garantiert
Der Fachanwaltstitel ist von der Rechtsanwaltskammer verliehen und an strenge Voraussetzungen geknuepft. Für den Fachanwalt für Familienrecht sind das: 120 nachgewiesene Faelle aus allen Bereichen des Familienrechts in den letzten drei Jahren, eine theoretische Prüfung über rund 120 Stunden Lehrgang und die Pflicht zu jaehrlich mindestens 15 Fortbildungsstunden. Verstreicht die Fortbildungspflicht, droht der Entzug des Titels.
Praktisch heisst das: Wer den Titel fuehrt, hat in den letzten Jahren regelmäßig Unterhalt berechnet, Versorgungsausgleichs-Auskuenfte analysiert, Zugewinnausgleich verhandelt, Sorgerechtsverfahren gefuehrt. Diese Routine fehlt einem Allround-Anwalt fast immer.
Wann Sie zwingend einen Spezialisten brauchen
Nicht jede Scheidung erfordert eine Spezialistin. Eine kinderlose Trennung ohne nennenswertes Vermögen kann auch ein gut sortierter Generalist begleiten. Sobald aber eine der folgenden Konstellationen vorliegt, sollten Sie nicht sparen:
| Konstellation | Warum ein Fachanwalt |
|---|---|
| Selbstaendigkeit oder Unternehmensbeteiligung | Unternehmensbewertung im Zugewinn, Stichtagsproblematik, Liquiditaetsbelastung |
| Sorgerechtsstreit | Kindeswohlpruefung, Verfahrensbeistand, Jugendamt, ggf. Gutachten |
| Internationaler Bezug | EuEheVO, HKÜ, Anwendbares Recht, Gerichtsstand |
| Hoher Trennungsunterhalt | Bedarfsermittlung, Wohnvorteil, Konkurrenzschutz beim Erwerbsobliegenheit |
| Ehevertrag oder grosses Vermögen | Wirksamkeitskontrolle, Modifikation des Zugewinns, internationale Wirksamkeit |
Wo Fachanwalt drauf steht, ist nicht immer Spezialist drin
Der Titel ist eine Mindestschwelle, kein Qualitaetszertifikat. Achten Sie zusaetzlich auf:
Schwerpunkt im Familienrecht. Eine Kanzlei, die parallel Verkehrsrecht und Strafrecht macht, hat seltener tiefe Routine in komplexen Familiensachen.
Erfahrung mit Ihrer Fallart. Internationale Familiensachen, Unternehmer scheidungen und schwere Sorgerechtsstreits sind eigene Welten. Fragen Sie direkt, wie viele vergleichbare Faelle die Anwältin in den letzten zwoelf Monaten begleitet hat.
Klare Kommunikation. Familienrecht ist emotional belastet. Eine Spezialistin erklärt ohne Jargon, denkt mit, trägt Sie durch das Verfahren.
Was eine Erstberatung kostet
Die Erstberatung ist gesetzlich auf 190 Euro netto gedeckelt, wenn Sie Verbraucher sind (§ 34 RVG, BGH IX ZR 142/12). Mit Honorarvereinbarung kann auch ein anderer Betrag vereinbart werden. Das eigentliche Mandat rechnet sich nach Verfahrenswert ab; bei niedrigem Einkommen besteht Anspruch auf Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe.
Fachanwalt für Familienrecht in Stuttgart
Stuttgart und der Grossraum sind geprägt von mittelständischen Unternehmerfamilien. Unternehmerscheidungen mit Zugewinnausgleich auf Firmenanteile sind hier häufig; das OLG Stuttgart führt die Beschwerdeinstanz. Wir vermitteln ausschließlich an Fachanwältinnen und Fachanwälte mit Schwerpunkt Familienrecht und Erfahrung im jeweiligen Gericht. Die Vermittlung selbst kostet Sie nichts.
FAQ
Häufige Fragen
Lohnt sich ein Fachanwalt für Familienrecht auch bei einfacher Scheidung?
Bei einer kinderlosen, einvernehmlichen Scheidung ohne nennenswertes Vermögen reicht oft ein gut sortierter Anwalt. Sobald Unterhalt, Vermögen oder Sorgerecht streitig sind, lohnt sich Spezialisierung praktisch immer.
Worin unterscheidet sich Fachanwalt von Schwerpunkt?
Fachanwalt ist ein verliehener, kammergeprueefter Titel mit Fall- und Fortbildungspflicht. Schwerpunkt ist eine Selbstauskunft ohne Mindestanforderungen. Nur der Fachanwaltstitel ist anwaltsrechtlich geschuetzt.
Wie finde ich heraus, ob ein Anwalt wirklich Familienrecht macht?
Ein klares Signal sind ueberwiegend familienrechtliche Aufsaetze, ein Profil ohne breite Streuung anderer Rechtsgebiete und konkrete Antworten auf die Frage nach vergleichbaren Faellen im letzten Jahr.
Was kostet die Erstberatung?
Bei Verbrauchern hoechstens 190 Euro netto (§ 34 RVG). Manche Kanzleien rechnen die Erstberatung auf das spaetere Mandat an. Bei niedrigem Einkommen besteht Anspruch auf Beratungshilfe gegen einen Eigenanteil von 15 Euro.