Vermögen & Zugewinn

Zugewinnausgleich

Definition

Ausgleich des während der Ehe in Zugewinngemeinschaft entstandenen Vermoegenszuwachses. Wer mehr hinzugewonnen hat, schuldet dem anderen die Haelfte der Differenz als Geldzahlung.

Rechtsgrundlage: §§ 1373–1390 BGB

Berechnung

Zugewinn = Endvermoegen − Anfangsvermoegen. Differenz der Zugewinne wird halbiert, dem mit hoeherem Zugewinn wird die Haelfte abgenommen.

Stichtage

Anfangsvermoegen: Tag der Eheschliessung. Endvermoegen: Tag der Zustellung des Scheidungsantrags.

Abgrenzung

Versorgungsausgleich
Teilt nicht Vermögen, sondern Renten­anwartschaften.
Guetertrennung
Schliesst den Zugewinnausgleich vollstaendig aus.

Ausführliche Ratgeber

Stand: 4.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)