Ehevertrag-Inhalte richtig gestalten

Drei Saeulen des Ehevertrags

BereichWas gehtWas nicht geht
GueterstandGuetertrennung, modifizierte Zugewinn­gemeinschaft, Herausnahme bestimmter Vermögens­gegenstaendeKomplette Aushebelung ohne Kompensation
Versorgungs­ausgleichAusschluss, Modifikation, Verzicht auf bestimmte AnrechteBei langer Ehe mit Kindern ohne Kompensation
UnterhaltNachehelicher Unterhalt modifizierbar oder verzichtbarTrennungsunterhalt und Kindesunterhalt sind unverzichtbar

Die BGH-Inhaltskontrolle

Seit dem Grundsatzurteil von 2004 (XII ZR 265/02) prüfen die Familiengerichte jeden Ehevertrag zweistufig. Wirksamkeitskontrolle: War der Vertrag bei Abschluss objektiv einseitig benachteiligend, ohne dass sachliche Gruende vorlagen, ist er nichtig. Ausuebungskontrolle: Auch ein zunaechst wirksamer Vertrag kann unwirksam werden, wenn die spaetere Berufung darauf treuwidrig ist.

Typische Stolperfallen

  • Schwangere Ehefrau unterzeichnet pauschalen Verzicht kurz vor der Heirat – typisch unwirksam.
  • Globaler Verzicht auf Unterhalt UND Versorgungsausgleich UND Zugewinn ohne jede Kompensation.
  • Strukturelle Unterlegenheit (Sprachbarriere, fehlende juristische Beratung).
  • Klauseln, die Kinder erst nach Vertragsschluss vorhersehbar machen – dort wird die Ausuebungskontrolle hart.

Saubere Gestaltung in der Praxis

Ein belastbarer Vertrag berücksichtigt, was die Ehegatten in der Ehe konkret wollen: Wer baut Karriere auf? Wer kuemmert sich um Kinder? Gibt es Unternehmen oder ererbtes Vermögen? Ein Vertrag, der die Lebensplanung spiegelt, haelt vor Gericht. Pauschale Mustertexte sind gefaehrlich.

Anpassung statt Komplettverzicht

Bessere Strategie als Totalausschluss ist die ausgleichende Modifikation: Unternehmen aus dem Zugewinn herausnehmen, dafuer Lebensversicherung als Kompensation; Versorgungsausgleich begrenzen, dafuer Pauschalbetrag. So bleibt die Inhaltskontrolle gewahrt.


FAQ

Häufige Fragen

Brauche ich einen Anwalt zusaetzlich zum Notar?

Ja – unbedingt. Der Notar belehrt unparteiisch und prüft die Wirtschaftlichkeit nicht. Eine eigene anwaltliche Beratung vor dem Notartermin ist nicht teuer, kann aber sechsstellige Folgekosten verhindern.

Kann ich einen alten Ehevertrag anfechten?

Wenn er BGH-Kriterien der Inhaltskontrolle nicht standhaelt: ja, ganz oder teilweise. Die Erfolgsaussichten müssen anwaltlich geprüft werden; die Beweislast trägt der Anfechtende.

Brauche ich einen Ehevertrag, wenn beide kein Vermögen haben?

Nicht zwingend. Wenn während der Ehe Vermögen oder ein Unternehmen entsteht, lohnt aber eine Anpassung. Eheverteraege können jederzeit während der Ehe geschlossen werden.

Was, wenn wir uns nicht einig sind?

Ein Vertrag ist nicht erzwingbar. Wer einen Ehevertrag will und der andere nicht, hat keine Druckmittel. Manchmal hilft ein gestuftes Modell mit weniger einschneidenden Regelungen als Kompromiss.

Weiterführend

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