Ehevertrag

Ehevertrag

Definition

Notariell beurkundeter Vertrag zwischen Ehegatten, der die vermoegens­rechtlichen Folgen der Ehe regelt: Gueterstand, Versorgungs­ausgleich, nachehelicher Unterhalt.

Rechtsgrundlage: § 1408 BGB, § 1410 BGB

Wann möglich

Vor, während und nach der Ehe (dann Trennungs- oder Scheidungs­folgen­vereinbarung). Notarielle Form ist zwingend.

Abgrenzung

Trennungsvereinbarung
Ehevertrag, der nach der Trennung geschlossen wird und die Folgen der Trennung regelt.

Ausführliche Ratgeber

Stand: 4.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)