Ehevertrag
Ehevertrag
Definition
Notariell beurkundeter Vertrag zwischen Ehegatten, der die vermoegensrechtlichen Folgen der Ehe regelt: Gueterstand, Versorgungsausgleich, nachehelicher Unterhalt.
Rechtsgrundlage: § 1408 BGB, § 1410 BGB
Wann möglich
Vor, während und nach der Ehe (dann Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung). Notarielle Form ist zwingend.
Abgrenzung
- Trennungsvereinbarung
- Ehevertrag, der nach der Trennung geschlossen wird und die Folgen der Trennung regelt.
Ausführliche Ratgeber
Stand: 4.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)