Scheidung

Haertefallscheidung

Auch: Haerteklausel · Sofortscheidung

Definition

Ausnahmsweise Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres, wenn die Fortsetzung der Ehe fuer den Antragsteller eine unzumutbare Haerte darstellt, die in der Person des anderen Ehegatten begruendet ist.

Rechtsgrundlage: § 1565 II BGB

Anerkannte Haertegruende

Schwere koerperliche Misshandlung, massive Bedrohungen, schwere Suchterkrankung mit Gewaltbezug, Schwangerschaft vom neuen Partner.

Hohe Huerden

Gerichte sind streng. Bloesse Zerruettung, neue Partnerschaft oder Ehebruch genuegen nicht. Der Haertegrund muss substantiiert dargelegt und belegt werden.

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Stand: 4.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)