Unterhalt
Betreuungsunterhalt
Definition
Nachehelicher Unterhaltsanspruch des Ehegatten, der ein gemeinsames Kind betreut. Mindestens drei Jahre nach Geburt; Verlaengerung bei Bedarf aus kindbezogenen oder elternbezogenen Gruenden.
Rechtsgrundlage: § 1570 BGB, § 1615l BGB
Verlaengerung
Ueber das dritte Lebensjahr hinaus, wenn Betreuungsbedarf des Kindes (z.B. Behinderung) oder Vertrauensschutz aus dem Ehevollzug eine weitere Betreuung rechtfertigt.
Verwandte Begriffe
Erwerbsobliegenheit
Verpflichtung, durch zumutbare Erwerbstaetigkeit eigenes Einkommen zu erzielen. Verletzung fuehrt zur Anrechnung fiktiven Einkommens bei der Unterhaltsberechnung.
Trennungsunterhalt
Unterhalt für den wirtschaftlich schwaecheren Ehegatten während der Trennungszeit. Beginnt mit der Trennung und endet mit Rechtskraft der Scheidung.
Stand: 4.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)