Unterhalt

Betreuungsunterhalt

Definition

Nachehelicher Unterhaltsanspruch des Ehegatten, der ein gemeinsames Kind betreut. Mindestens drei Jahre nach Geburt; Verlaengerung bei Bedarf aus kindbezogenen oder elternbezogenen Gruenden.

Rechtsgrundlage: § 1570 BGB, § 1615l BGB

Verlaengerung

Ueber das dritte Lebensjahr hinaus, wenn Betreuungsbedarf des Kindes (z.B. Behinderung) oder Vertrauensschutz aus dem Ehevollzug eine weitere Betreuung rechtfertigt.

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Stand: 4.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)