Unterhalt
Erwerbsobliegenheit
Definition
Verpflichtung, durch zumutbare Erwerbstaetigkeit eigenes Einkommen zu erzielen. Verletzung fuehrt zur Anrechnung fiktiven Einkommens bei der Unterhaltsberechnung.
Rechtsgrundlage: § 1574 BGB, § 1603 BGB
Geschiedener Ehegatte
Grundsatz der Eigenverantwortung (§ 1569 BGB). Vollzeittaetigkeit ist zumutbar, sobald Betreuungsbeduerfnis der Kinder es zulaesst – in der Regel ab dem dritten Lebensjahr des juengsten Kindes.
Fiktives Einkommen
Wer ohne wichtigen Grund nicht arbeitet, muss sich das Einkommen anrechnen lassen, das er bei zumutbarer Anstrengung erzielen koennte.
Verwandte Begriffe
Trennungsunterhalt
Unterhalt für den wirtschaftlich schwaecheren Ehegatten während der Trennungszeit. Beginnt mit der Trennung und endet mit Rechtskraft der Scheidung.
Selbstbehalt
Mindesteinkommen, das dem Unterhaltspflichtigen nach Zahlung des Unterhalts verbleiben muss. Variiert je nach Unterhaltsart und ob der Pflichtige erwerbstaetig ist.
Stand: 4.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)