Unterhalt

Erwerbsobliegenheit

Definition

Verpflichtung, durch zumutbare Erwerbstaetigkeit eigenes Einkommen zu erzielen. Verletzung fuehrt zur Anrechnung fiktiven Einkommens bei der Unterhaltsberechnung.

Rechtsgrundlage: § 1574 BGB, § 1603 BGB

Geschiedener Ehegatte

Grundsatz der Eigenverantwortung (§ 1569 BGB). Vollzeittaetigkeit ist zumutbar, sobald Betreuungsbeduerfnis der Kinder es zulaesst – in der Regel ab dem dritten Lebensjahr des juengsten Kindes.

Fiktives Einkommen

Wer ohne wichtigen Grund nicht arbeitet, muss sich das Einkommen anrechnen lassen, das er bei zumutbarer Anstrengung erzielen koennte.

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Stand: 4.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)