Unterhalt
Trennungsunterhalt
Definition
Unterhalt für den wirtschaftlich schwaecheren Ehegatten während der Trennungszeit. Beginnt mit der Trennung und endet mit Rechtskraft der Scheidung.
Rechtsgrundlage: § 1361 BGB
Erwerbsobliegenheit
Im ersten Trennungsjahr regelmäßig keine Erwerbsobliegenheit. Mit zunehmender Trennungsdauer wird eigenes Einkommen erwartet.
Abgrenzung
- Nachehelicher Unterhalt
- Greift erst nach Rechtskraft, mit strengeren Voraussetzungen und meist Befristung.
Ausführliche Ratgeber
Stand: 4.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)