Unterhalt

Trennungsunterhalt

Definition

Unterhalt für den wirtschaftlich schwaecheren Ehegatten während der Trennungszeit. Beginnt mit der Trennung und endet mit Rechtskraft der Scheidung.

Rechtsgrundlage: § 1361 BGB

Erwerbsobliegenheit

Im ersten Trennungsjahr regelmäßig keine Erwerbs­obliegenheit. Mit zunehmender Trennungsdauer wird eigenes Einkommen erwartet.

Abgrenzung

Nachehelicher Unterhalt
Greift erst nach Rechtskraft, mit strengeren Voraussetzungen und meist Befristung.

Ausführliche Ratgeber

Stand: 4.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)