Scheidung
Verfahrenskostenhilfe (VKH)
Auch: VKH · Prozesskostenhilfe
Definition
Staatliche Uebernahme oder Stundung der Verfahrenskosten in Familiensachen bei wirtschaftlich beduerftigen Beteiligten. Wird auf Antrag durch das Familiengericht bewilligt.
Rechtsgrundlage: § 76 FamFG, §§ 114 ff. ZPO
Voraussetzungen
Persoenliche und wirtschaftliche Beduerftigkeit nach Einkommens- und Vermoegensgrenzen sowie hinreichende Erfolgsaussicht des Antrags.
Rueckzahlung
Bewilligung erfolgt entweder ratenfrei oder mit monatlichen Raten. Innerhalb von vier Jahren prueft das Gericht eine Verbesserung der wirtschaftlichen Verhaeltnisse.
Verwandte Begriffe
Stand: 4.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)