Scheidung

Verfahrenskostenhilfe (VKH)

Auch: VKH · Prozesskostenhilfe

Definition

Staatliche Uebernahme oder Stundung der Verfahrenskosten in Familiensachen bei wirtschaftlich beduerftigen Beteiligten. Wird auf Antrag durch das Familiengericht bewilligt.

Rechtsgrundlage: § 76 FamFG, §§ 114 ff. ZPO

Voraussetzungen

Persoenliche und wirtschaftliche Beduerftigkeit nach Einkommens- und Vermoegensgrenzen sowie hinreichende Erfolgsaussicht des Antrags.

Rueckzahlung

Bewilligung erfolgt entweder ratenfrei oder mit monatlichen Raten. Innerhalb von vier Jahren prueft das Gericht eine Verbesserung der wirtschaftlichen Verhaeltnisse.

Verwandte Begriffe

Stand: 4.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)