Vermögen & Zugewinn
Endvermoegen
Definition
Vermögen eines Ehegatten am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags. Differenz zum Anfangsvermoegen ergibt den Zugewinn.
Rechtsgrundlage: § 1375 BGB
Auskunftsanspruch
Jeder Ehegatte kann vom anderen Auskunft über das Endvermoegen verlangen (§ 1379 BGB), notfalls eidesstattliche Versicherung.
Ausführliche Ratgeber
Stand: 4.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)