Vermögen & Zugewinn

Endvermoegen

Definition

Vermögen eines Ehegatten am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags. Differenz zum Anfangsvermoegen ergibt den Zugewinn.

Rechtsgrundlage: § 1375 BGB

Auskunftsanspruch

Jeder Ehegatte kann vom anderen Auskunft über das Endvermoegen verlangen (§ 1379 BGB), notfalls eidesstattliche Versicherung.

Ausführliche Ratgeber

Stand: 4.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)