Sorgerecht & Umgang
Sorgerecht
Definition
Recht und Pflicht beider Eltern, für ein minderjaehriges Kind zu sorgen – in Personen- und Vermögensangelegenheiten. Bei verheirateten Eltern automatisch gemeinsam.
Rechtsgrundlage: § 1626 BGB
Personensorge und Vermoegenssorge
Personensorge: Erziehung, Aufenthalt, Schule, Gesundheit. Vermoegenssorge: Konten, Verträge, Erbschaften des Kindes.
Abgrenzung
- Umgangsrecht
- Davon getrennt: Auch ohne Sorgerecht hat ein Elternteil Recht und Pflicht zum Umgang.
Ausführliche Ratgeber
Stand: 4.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)