Sorgerecht & Umgang

Sorgerecht

Definition

Recht und Pflicht beider Eltern, für ein minderjaehriges Kind zu sorgen – in Personen- und Vermögens­angelegenheiten. Bei verheirateten Eltern automatisch gemeinsam.

Rechtsgrundlage: § 1626 BGB

Personensorge und Vermoegenssorge

Personensorge: Erziehung, Aufenthalt, Schule, Gesundheit. Vermoegenssorge: Konten, Verträge, Erbschaften des Kindes.

Abgrenzung

Umgangsrecht
Davon getrennt: Auch ohne Sorgerecht hat ein Elternteil Recht und Pflicht zum Umgang.

Ausführliche Ratgeber

Stand: 4.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)