Vermögen & Zugewinn
Privilegiertes Anfangsvermoegen
Definition
Erbschaften, Schenkungen und Ausstattungen werden waehrend der Ehe dem Anfangsvermoegen des begueßnstigten Ehegatten hinzugerechnet. Nur der Wertzuwachs nach Empfang faellt in den Zugewinn.
Rechtsgrundlage: § 1374 II BGB
Wertsteigerungen
Wertsteigerung der geerbten Immobilie oder des geschenkten Depots faellt in den Zugewinn. Nur die Substanz ist geschuetzt.
Verwandte Begriffe
Zugewinnausgleich
Ausgleich des während der Ehe in Zugewinngemeinschaft entstandenen Vermoegenszuwachses. Wer mehr hinzugewonnen hat, schuldet dem anderen die Haelfte der Differenz als Geldzahlung.
Anfangsvermoegen
Vermögen eines Ehegatten am Tag der Eheschliessung, Stichtag für die Zugewinnberechnung. Erbschaften und Schenkungen werden ihm später zugerechnet.
Endvermoegen
Vermögen eines Ehegatten am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags. Differenz zum Anfangsvermoegen ergibt den Zugewinn.
Ausführliche Ratgeber
Stand: 4.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)