Einvernehmliche Scheidung – schneller, günstiger, weniger Streit
Was 'einvernehmlich' juristisch wirklich heißt
Einvernehmlich ist die Scheidung, wenn beide Ehegatten dem Scheidungsantrag zustimmen, das Trennungsjahr abgelaufen ist und alle Folgesachen entweder geregelt oder bewusst nicht streitig gestellt sind. Streit über einen einzigen Punkt — Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht, Hausrat — kippt die Einvernehmlichkeit.
Wann reicht ein Anwalt für beide?
Formal vertritt ein Anwalt immer nur eine Seite — beide gleichzeitig zu vertreten ist anwaltsrechtlich verboten. Bei einer einvernehmlichen Scheidung beauftragt also einer der beiden Ehegatten den Anwalt; der andere stimmt dem Antrag bei Gericht zu, ohne eigenen Anwalt. Das spart die zweite Anwaltsgebühr. Die Pflicht zur Vertretung beim Antrag selbst (§ 114 FamFG) bleibt.
Wann Sie trotzdem zwei Anwälte brauchen
- Sobald über Unterhalt verhandelt wird — Höhe, Dauer, Verzichtsklauseln.
- Bei Vermögensauseinandersetzung mit Immobilien, Firmenanteilen, größeren Konten.
- Bei Sorgerechts- oder Umgangsstreit.
- Wenn ein Verzicht auf Versorgungsausgleich oder Zugewinn unterschrieben werden soll — der zustimmende Ehegatte braucht eigene Beratung, sonst ist die Erklärung später angreifbar.
Trennungsvereinbarung als Werkzeug
Damit eine Scheidung wirklich einvernehmlich läuft, regeln viele Paare die Folgen vorab in einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung. Häufig notariell beurkundet, deckt sie Unterhalt, Wohnung, Hausrat, Zugewinn und Versorgungsausgleich ab. Das ist günstiger als jeder einzelne Streit vor Gericht — und gibt beiden Seiten Planungssicherheit.
Kostenrahmen einer einvernehmlichen Scheidung
| Posten | Richtwert |
|---|---|
| Anwaltskosten (ein Anwalt) | ca. 1.000–2.500 Euro netto |
| Gerichtskosten | ca. 400–1.200 Euro |
| Notar (optional, für Folgenvereinbarung) | ca. 1–2 % des Vereinbarungswerts |
| Gesamtkosten typisch | ca. 1.500–4.000 Euro |
Streitige Scheidungen liegen schnell beim Drei- bis Fünffachen. Wer einvernehmlich scheidet, spart also nicht nur Nerven, sondern in der Regel auch deutlich Geld.
Ablauf und Dauer
Nach Ablauf des Trennungsjahres reicht der Anwalt den Scheidungsantrag ein. Hauptverzögerer bleibt der Versorgungsausgleich (drei bis neun Monate), wenn er nicht notariell ausgeschlossen wurde. Ohne Versorgungsausgleich und ohne Folgesachen sind sechs Monate vom Antrag bis zur Rechtskraft realistisch.
Wann eine Online-Scheidung sinnvoll ist
Online-Scheidung bedeutet nicht ein anderes Verfahren, sondern nur eine andere Kommunikationsform: Schriftverkehr per E-Mail, Termin vor dem örtlichen Familiengericht. Für unkomplizierte, einvernehmliche Fälle ohne wesentliches Vermögen kann das funktionieren. Sobald Komplexität dazukommt, ist persönliche Beratung die bessere Wahl.
Worauf der zustimmende Ehegatte achten sollte
Wer dem Antrag nur zustimmt, hat keinen Anwalt, der die eigenen Interessen prüft. Vor einer Zustimmung zu einer Folgenvereinbarung lohnt sich fast immer ein einmaliges Erstberatungsgespräch bei einem zweiten Anwalt — Kosten ca. 190 Euro (§ 34 RVG), Ersparnis oft ein Vielfaches.
FAQ
Häufige Fragen
Ist einvernehmliche Scheidung wirklich günstiger?
Ja, fast immer. Es entfällt die zweite Anwaltsgebühr, das Verfahren ist kürzer, und es fallen keine zusätzlichen Gebühren für streitige Folgesachen an. Realistisch sparen Paare 2.000 bis 5.000 Euro gegenüber einer streitigen Scheidung.
Können wir uns die Scheidung komplett ohne Anwalt machen?
Nein. Der Scheidungsantrag muss zwingend durch einen beim Familiengericht zugelassenen Anwalt eingereicht werden (§ 114 FamFG). Ohne anwaltliche Vertretung ist eine Scheidung in Deutschland nicht möglich. Die Zustimmung des anderen Ehegatten ist hingegen ohne Anwalt möglich.
Was ist, wenn wir uns über alles einig sind außer den Unterhalt?
Dann ist die Scheidung nicht mehr vollständig einvernehmlich. Sobald Unterhalt streitig ist, braucht jede Seite einen eigenen Anwalt. Häufig lohnt sich der Versuch, mit anwaltlicher Vermittlung doch noch eine Einigung zu erzielen — das ist immer noch günstiger als das streitige Verfahren.
Können wir den Versorgungsausgleich ausschließen?
Ja, der Versorgungsausgleich kann durch notarielle Vereinbarung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Das Gericht prüft aber, ob der Ausschluss nicht einen Ehegatten unangemessen benachteiligt — sonst hält die Klausel der Inhaltskontrolle nicht stand.
Reicht eine Online-Scheidung wirklich?
Für eine einvernehmliche Scheidung ohne komplexes Vermögen und ohne Kinderstreit kann eine Online-Scheidung praktisch funktionieren. Die persönliche Anhörung beim Familiengericht bleibt aber Pflicht — vollständig digital geht es nicht.
Weiterführend
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