Ehevertrag

Scheidungsfolgenvereinbarung

Definition

Vertraegliche Regelung der wirtschaftlichen Scheidungsfolgen – Zugewinn, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Hausrat – zwischen den Ehegatten. Benoetigt grundsaetzlich notarielle Beurkundung.

Rechtsgrundlage: § 1585c BGB, § 7 VersAusglG

Form

Notarielle Beurkundung oder Protokollierung im gerichtlichen Termin. Vereinbarungen ueber Unterhalt sind formfrei moeglich, ueber Zugewinn und Versorgungsausgleich nicht.

Inhalt

Verzicht oder Modifikation von Zugewinn, Versorgungsausgleich, nachehelichem Unterhalt; Regelung zu Hausrat, Ehewohnung und gemeinsamem Eigentum.

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Stand: 4.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)