Ehevertrag
Scheidungsfolgenvereinbarung
Definition
Vertraegliche Regelung der wirtschaftlichen Scheidungsfolgen – Zugewinn, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Hausrat – zwischen den Ehegatten. Benoetigt grundsaetzlich notarielle Beurkundung.
Rechtsgrundlage: § 1585c BGB, § 7 VersAusglG
Form
Notarielle Beurkundung oder Protokollierung im gerichtlichen Termin. Vereinbarungen ueber Unterhalt sind formfrei moeglich, ueber Zugewinn und Versorgungsausgleich nicht.
Inhalt
Verzicht oder Modifikation von Zugewinn, Versorgungsausgleich, nachehelichem Unterhalt; Regelung zu Hausrat, Ehewohnung und gemeinsamem Eigentum.
Verwandte Begriffe
Ehevertrag
Notariell beurkundeter Vertrag zwischen Ehegatten, der die vermoegensrechtlichen Folgen der Ehe regelt: Gueterstand, Versorgungsausgleich, nachehelicher Unterhalt.
Trennungsvereinbarung
Vertragliche Regelung der wirtschaftlichen und persoenlichen Verhaeltnisse waehrend des Trennungsjahres. Schafft Klarheit ueber Trennungsunterhalt, Nutzung der Ehewohnung und Umgang mit den Kindern.
Sittenwidrigkeit
Unwirksamkeit von Ehevertraegen, die einen Ehegatten einseitig und unangemessen belasten. Geprueft wird in zwei Stufen: Wirksamkeitskontrolle und Ausuebungskontrolle.
Ausführliche Ratgeber
Stand: 4.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)