Ehevertrag

Sittenwidrigkeit von Ehevertraegen

Definition

Unwirksamkeit von Ehevertraegen, die einen Ehegatten einseitig und unangemessen belasten. Geprueft wird in zwei Stufen: Wirksamkeitskontrolle und Ausuebungskontrolle.

Rechtsgrundlage: § 138 BGB

Kernbereichslehre

Je naeher eine Regelung am Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts (Betreuungsunterhalt, Kindesunterhalt) liegt, desto strenger die Kontrolle. Versorgungsausgleich und Zugewinn sind disponibler.

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Stand: 4.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)