Ehevertrag
Sittenwidrigkeit von Ehevertraegen
Definition
Unwirksamkeit von Ehevertraegen, die einen Ehegatten einseitig und unangemessen belasten. Geprueft wird in zwei Stufen: Wirksamkeitskontrolle und Ausuebungskontrolle.
Rechtsgrundlage: § 138 BGB
Kernbereichslehre
Je naeher eine Regelung am Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts (Betreuungsunterhalt, Kindesunterhalt) liegt, desto strenger die Kontrolle. Versorgungsausgleich und Zugewinn sind disponibler.
Verwandte Begriffe
Ehevertrag
Notariell beurkundeter Vertrag zwischen Ehegatten, der die vermoegensrechtlichen Folgen der Ehe regelt: Gueterstand, Versorgungsausgleich, nachehelicher Unterhalt.
Scheidungsfolgenvereinbarung
Vertraegliche Regelung der wirtschaftlichen Scheidungsfolgen – Zugewinn, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Hausrat – zwischen den Ehegatten. Benoetigt grundsaetzlich notarielle Beurkundung.
Ausführliche Ratgeber
Stand: 4.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)