Scheidung
Rechtskraft
Definition
Unanfechtbarkeit einer gerichtlichen Entscheidung. Der Scheidungsbeschluss wird rechtskraeftig, wenn beide Ehegatten auf Rechtsmittel verzichten oder die einmonatige Beschwerdefrist abgelaeuft ist.
Rechtsgrundlage: § 45 FamFG, § 63 FamFG
Wirkung
Erst mit Rechtskraft ist die Ehe geschieden. Eine neue Heirat ist erst danach moeglich. Der Versorgungsausgleich wird mit Rechtskraft umgesetzt.
Verwandte Begriffe
Scheidungsantrag
Schriftlicher Antrag eines Ehegatten beim Familiengericht auf Scheidung der Ehe. Muss durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden und enthaelt Pflichtangaben zu Ehe, Kindern und Folgesachen.
Verbundverfahren
Gemeinsame Verhandlung und Entscheidung von Scheidung und Folgesachen in einem einheitlichen Verfahren vor dem Familiengericht. Versorgungsausgleich wird zwingend einbezogen.
Ausführliche Ratgeber
Stand: 4.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)