Hausrat und Ehewohnung – wer bekommt was nach der Trennung
Zwei verschiedene Regelungen – zwei Zeitpunkte
Während der Trennungszeit gelten § 1361a (Hausrat) und § 1361b (Ehewohnung) BGB – Billigkeit und Schutz stehen im Vordergrund. Nach Rechtskraft der Scheidung greifen § 1568a (Ehewohnung) und § 1568b (Hausrat) BGB – jetzt geht es um endgültige Eigentumszuweisung gegen Ausgleich.
Hausrat – was darunter fällt
Hausrat ist alles, was der gemeinsamen Lebensführung dient: Möbel, Geschirr, Wäsche, Haushaltsgeräte, das Familienauto, das überwiegend gemeinsam genutzt wurde. Nicht Hausrat: persönliche Gegenstände eines Ehegatten, Berufsausrüstung, Wertpapiere, Kunstsammlungen ohne Gebrauchszweck, Schmuck.
Verteilungsgrundsatz Billigkeit
Im Trennungsjahr wird nicht streng nach Eigentum geteilt, sondern nach Billigkeit und Bedürftigkeit. Wer mit den Kindern in der Wohnung bleibt, bekommt eher Waschmaschine, Kinderzimmermöbel, Essgeschirr. Wer auszieht, bekommt eher persönliche Möbel, sein Arbeitsgerät, ein zweites Auto.
Ehewohnung im Trennungsjahr (§ 1361b BGB)
| Voraussetzung | Beispiel |
|---|---|
| Unbillige Härte für einen Ehegatten | Wohnung zu klein nach Familienzuwachs, kein Rückzugsraum |
| Schutz vor Gewalt | Häusliche Gewalt – Wohnungszuweisung als Eilmaßnahme |
| Wohl der im Haushalt lebenden Kinder | Stabile Schulnähe, gewohntes Umfeld |
Die Zuweisung regelt nur das Nutzungsrecht, nicht das Eigentum. Wer die Wohnung räumen muss, bleibt Miteigentümer oder Mitmieter und ist weiterhin mit-haftbar – aber er darf die Wohnung nicht betreten.
Endgültige Regelung nach Scheidung
Nach Rechtskraft kann das Gericht die Mietwohnung einem Ehegatten allein zuweisen (§ 1568a BGB) – der Vermieter ist daran gebunden. Bei Eigentum kann die Übertragung gegen Ausgleichszahlung angeordnet werden. Wird nichts geregelt, bleibt es bei Miteigentum mit allen Folgen (Teilungsversteigerung als ultima ratio).
Häusliche Gewalt – Sofortmaßnahme
Bei häuslicher Gewalt greift zusätzlich das Gewaltschutzgesetz: das Familiengericht kann auf Antrag innerhalb von Stunden die Wohnungszuweisung erlassen, ein Annäherungsverbot aussprechen und beides mit Ordnungsgeld bewehren. Erstkontakt: Polizei oder Frauenhaus, dann fachanwaltliche Vertretung.
Praktischer Tipp: Inventarliste sofort
Wer auszieht, sollte vor dem Auszug eine fotografierte oder per Video dokumentierte Inventarliste erstellen – im Streit verschwinden erfahrungsgemäß Gegenstände, deren Eigentum später nicht mehr beweisbar ist. Eine gemeinsame Übergabeliste schützt beide Seiten.
FAQ
Häufige Fragen
Darf ich einfach Sachen aus der Wohnung mitnehmen?
Persönliche Gegenstände und Hausrat, der überwiegend Ihnen zuzuordnen ist, ja. Streitige Gegenstände sollten Sie nicht eigenmächtig mitnehmen – das gibt vor Gericht einen schlechten Eindruck und kann als Eigenmacht (§ 858 BGB) gewertet werden.
Wer zahlt die Miete nach Auszug?
Beide Mieter haften gegenüber dem Vermieter weiterhin gesamtschuldnerisch. Im Innenverhältnis kann derjenige, der die Wohnung allein nutzt, zur Nutzungsentschädigung verpflichtet sein – das ist Verhandlungssache oder wird gerichtlich geklärt.
Mein Partner hat die Schlösser ausgewechselt – darf er das?
Nein. Solange das Mietverhältnis oder das gemeinsame Eigentum besteht und keine gerichtliche Wohnungszuweisung vorliegt, ist der Ausschluss aus der Ehewohnung verbotene Eigenmacht. Polizei und Anwalt sofort einschalten.
Was passiert mit dem gemeinsamen Hund?
Tiere zählen rechtlich zum Hausrat (§ 90a BGB), werden aber gesondert geprüft. Maßgeblich sind Hauptbezugsperson, Versorgungspraxis und das Tierwohl – die Rechtsprechung tendiert zur Person, die sich tatsächlich um das Tier kümmert.
Weiterführend
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