Herabsetzung und Befristung
§ 1578b BGB: Herabsetzung und Befristung des Unterhalts
- Herabsetzung auf den angemessenen eigenen Lebensbedarf statt auf den eheangemessenen Bedarf (§ 1578b I BGB).
- Zeitliche Befristung des Anspruchs (§ 1578b II BGB).
- Kombination von Herabsetzung und Befristung ist zulässig (§ 1578b III BGB).
- Zentrales Kriterium: ehebedingte Nachteile in der Möglichkeit, für den eigenen Unterhalt zu sorgen.
Voraussetzungen im Überblick
- Bestehender Unterhaltsanspruch
- § 1578b BGB ist keine Anspruchsgrundlage, sondern eine Begrenzungsnorm.
- Unbilligkeit
- Eine dauerhafte Zahlung in voller Höhe muss unter Abwägung aller Umstände unbillig sein.
- Darlegung
- Der Berechtigte muss ehebedingte Nachteile darlegen, der Pflichtige trägt die Beweislast für deren Fehlen.
Was sind ehebedingte Nachteile?
Ehebedingt ist ein Nachteil, der ohne die Ehe nicht eingetreten wäre. Typisch sind aufgegebene Berufstätigkeit wegen Kinderbetreuung, ein Umzug an den Arbeitsort des Partners oder ein abgebrochenes Studium. Kein ehebedingter Nachteil liegt vor, wenn der Berechtigte auch ohne die Ehe im selben Einkommensbereich geblieben wäre.
Welche Kriterien wägen die Gerichte ab?
- Dauer der Ehe und Dauer der Kinderbetreuung.
- Gestaltung von Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit während der Ehe.
- Alter, Gesundheit und Qualifikation des Berechtigten.
- Bereits erfolgte Ausgleichsleistungen wie Zugewinn- und Versorgungsausgleich.
- Verbleibende Betreuungsbelange gemeinsamer Kinder.
Typische Fallgruppen in der Praxis
| Konstellation | Typische Tendenz |
|---|---|
| Kurze Ehe ohne Kinder, beide erwerbstätig | Deutliche Befristung, oft wenige Jahre |
| Lange Ehe, langjährige Kinderbetreuung | Befristung selten, Herabsetzung möglich |
| Ehe mit Kindern, Berechtigter wieder voll erwerbstätig im alten Beruf | Nachteil häufig ausgeglichen, Befristung naheliegend |
| Krankheitsbedingter Unterhalt ohne Ehebezug | Herabsetzung auf den angemessenen Bedarf denkbar |
Wann muss die Befristung geltend gemacht werden?
Die Begrenzung ist bereits im Erstverfahren zu prüfen. Wird sie dort übergangen, ist eine spätere Abänderung nach § 238 FamFG nur bei wesentlicher Änderung der Verhältnisse möglich. Wer als Pflichtiger auf § 1578b BGB verzichtet, riskiert eine dauerhaft unbefristete Titulierung.
FAQ
Häufige Fragen
Wann wird nachehelicher Unterhalt befristet?
Wenn keine oder nur geringe ehebedingte Nachteile bestehen und eine dauerhafte Zahlung deshalb unbillig wäre. Bei kurzer Ehe ohne Kinder ist eine Befristung der Regelfall.
Gibt es eine feste Formel für die Dauer?
Nein. Der Bundesgerichtshof lehnt starre Quoten ab. Die Dauer richtet sich nach dem Umfang der ehebedingten Nachteile und der Zeit, die zu ihrer Kompensation erforderlich ist.
Was bedeutet Herabsetzung auf den angemessenen Bedarf?
Der Unterhalt bemisst sich dann nicht mehr an den ehelichen Lebensverhältnissen, sondern an dem Einkommen, das der Berechtigte ohne die Ehe erzielen könnte.
Wer muss die ehebedingten Nachteile beweisen?
Der Berechtigte trägt eine sekundäre Darlegungslast für die Umstände aus seiner Sphäre. Die Beweislast für das Fehlen ehebedingter Nachteile liegt beim Unterhaltspflichtigen.
Quelle des Normtextes: § 1578b BGB, gesetze-im-internet.de. Stand: 2026-08-29. Diese Darstellung ist eine redaktionelle Zusammenfassung und keine Rechtsberatung im Einzelfall.