Selbstbehalt 2026 – wie viel dem Zahlenden bleiben muss

Was Selbstbehalt rechtlich bedeutet

Der Selbstbehalt – auch Eigenbedarf – ist die Untergrenze, die das Existenzminimum des Unterhaltspflichtigen schützt. Er ist kein gesetzlich definierter Betrag, sondern leitet sich aus der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ab und wird jährlich in der Düsseldorfer Tabelle und den unterhaltsrechtlichen Leitlinien fortgeschrieben.

Selbstbehalts-Sätze 2026

BerechtigterSelbstbehalt erwerbstätigSelbstbehalt nicht erwerbstätig
Minderjährige Kinder / privilegierte Volljährige1.450 Euro1.200 Euro
Nicht privilegierte Volljährige2.000 Euro2.000 Euro
Ehegatte / geschiedener Ehegatte1.600 Euro1.475 Euro
Eltern (Elternunterhalt, ab 100.000 Euro Jahresbrutto)2.000 Euro2.000 Euro

Die Beträge enthalten 520 Euro Warmmiete. Wer höher wohnt, kann den Differenzbetrag prüfen lassen – wer günstiger wohnt, muss sich das nicht zwingend anrechnen lassen, weil der Selbstbehalt eine Pauschale ist.

Berechnung Schritt für Schritt

  • Nettoeinkommen bereinigen (Werbungskosten, berufsbedingte Aufwendungen 5 %, max. 150 Euro).
  • Vorrangige Verbindlichkeiten abziehen (eheprägende Darlehen, Krankenversicherung).
  • Selbstbehalt abziehen.
  • Rest = sogenannte 'Verteilungsmasse' für Unterhaltsberechtigte.

Mangelfall – wenn das Geld nicht reicht

Reicht die Verteilungsmasse nicht für alle Berechtigten, liegt ein Mangelfall vor. Dann werden die Ansprüche quotal gekürzt – minderjährige Kinder haben jedoch Vorrang vor dem Ehegatten (§ 1609 BGB). Praktisch heißt das: erst werden die Kinderbedarfe gedeckt, der Ehegatte bekommt nur das, was übrig bleibt.

Beispielrechnung

Nettoeinkommen 2.800 Euro, ein Kind (8 Jahre, Tabellenbedarf 502 Euro abzgl. halbes Kindergeld = 377 Euro Zahlbetrag), Ex-Frau mit Trennungsunterhaltsanspruch. Nach Abzug des Selbstbehalts (1.450 Euro) und des Kindesunterhalts bleiben 973 Euro für den Ehegattenunterhalt – nicht der theoretische Quotenanspruch, sondern das, was die Selbstbehaltsgrenze noch zulässt.

Wann der Selbstbehalt erhöht oder gesenkt wird

Erhöht: ungewöhnlich hohe Mietkosten in Ballungsräumen, krankheitsbedingte Mehrkosten, gesetzliche Unterhaltspflichten gegenüber neuen Kindern. Gesenkt: wer mit neuem Partner zusammenlebt und Synergieeffekte realisiert (Wohnvorteil), muss sich das teils anrechnen lassen – etwa pauschal 10 % des Selbstbehalts.


FAQ

Häufige Fragen

Gilt der Selbstbehalt auch bei Schulden?

Im Grundsatz ja. Eheprägende Verbindlichkeiten werden vom Einkommen abgezogen, neue Schulden nach der Trennung in der Regel nicht – sonst könnte sich der Pflichtige künstlich arm rechnen.

Was zählt als 'erwerbstätig'?

Wer regelmäßig arbeitet und daraus Einkommen erzielt – auch Teilzeit. Wer arbeitslos ist oder Bürgergeld bezieht, gilt als nicht erwerbstätig; der niedrigere Selbstbehalt greift.

Kann mein Selbstbehalt unterschritten werden?

Bei minderjährigen Kindern ja – wegen der gesteigerten Erwerbsobliegenheit (§ 1603 II BGB) muss der Pflichtige alles Zumutbare tun, um den Mindestunterhalt zu sichern. In der Praxis bedeutet das Nebenjob, längere Pendelwege, Umzug in günstigere Wohnung.

Wie wird der Wohnvorteil angerechnet?

Wer mietfrei in der eigenen Immobilie wohnt, muss sich den ersparten Mietaufwand als Einkommen anrechnen lassen. Üblich ist der ortsübliche Mietzins für eine angemessene Wohnung – das erhöht das Einkommen und kürzt indirekt den Selbstbehalt-Effekt.

Weiterführend

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