Kindesunterhalt berechnen – Tabelle, Selbstbehalt, Praxis

Schritt 1: bereinigtes Nettoeinkommen ermitteln

Ausgangspunkt ist nicht das Bruttogehalt, sondern das bereinigte Netto. Vom Netto abgezogen werden: berufsbedingte Aufwendungen (pauschal 5 Prozent, mindestens 50 Euro, hoechstens 150 Euro pro Monat), angemessene Vorsorgeaufwendungen, ggf. Schulden aus der Ehezeit, Krankenversicherungsbeitraege.

Schritt 2: Einkommensgruppe in der Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle 2026 umfasst 15 Einkommensgruppen. Stufe 1 reicht bis 2.100 Euro netto, jede weitere Stufe steigt um 400 Euro. Ab Stufe 11 (5.500 Euro) wird einzelfallbezogen geprüft.

Schritt 3: Tabellenbetrag minus Kindergeldanteil

Düsseldorfer Tabelle 2026 – Auszug (vor Kindergeldabzug)
AltersstufeStufe 1 (bis 2.100 €)Stufe 5 (3.701–4.100 €)
0–5 Jahre482 €598 €
6–11 Jahre554 €687 €
12–17 Jahre649 €805 €
ab 18693 €860 €

Vom Tabellenbetrag wird die Haelfte des Kindergeldes abgezogen. Das Kindergeld liegt 2026 bei 250 Euro je Kind, abgezogen werden also 125 Euro. Bei volljaehrigen Kindern wird das volle Kindergeld abgezogen.

Schritt 4: Selbstbehalt prüfen

Dem Pflichtigen muss der Selbstbehalt bleiben. 2026 betraegt der notwendige Selbstbehalt gegenueber minderjaehrigen unverheirateten Kindern: 1.450 € bei Erwerbstaetigen, 1.200 € bei Nicht­erwerbstaetigen. Gegenueber volljaehrigen Kindern: 2.000 €.

Reicht das Einkommen nicht für alle Unterhaltspflichten, wird der Mindestunterhalt garantiert und der Rest anteilig gekuerzt (Mangelfallberechnung).

Volljaehrige Kinder: andere Logik

Volljaehrige Kinder werden zur Erwerbsobliegenheit angehalten. Studierende und Auszubildende haben weiter Anspruch, müssen aber eigenes Einkommen anrechnen. Beide Elternteile haften anteilig nach ihrem Einkommen – nicht mehr nur der Barunterhaltspflichtige.

Mehrbedarf und Sonderbedarf

Manche Kosten sind nicht im Tabellenbetrag enthalten: Mehrbedarf (regelmäßig, etwa Kindergartenbeitraege, hohe Krankenversicherung, Nachhilfe), Sonderbedarf (einmalig, unvorhersehbar, etwa kieferorthopaedische Behandlung). Beides wird zusaetzlich verlangt.

Wenn nicht gezahlt wird: Unterhaltsvorschuss

Kinder unter 12 Jahren, deren Vater oder Mutter nicht zahlt, erhalten Unterhaltsvorschuss vom Staat – in Höhe des Mindestunterhalts abzueglich Kindergeld. Der Staat holt sich das Geld beim Pflichtigen zurueck.


FAQ

Häufige Fragen

Mein Einkommen schwankt – was zaehlt?

Bei schwankendem Einkommen wird in der Regel der Durchschnitt der letzten zwoelf Monate herangezogen. Bei Selbstaendigen oft drei Jahre, um Schwankungen auszugleichen.

Was, wenn ich noch ein weiteres Kind habe?

Mehrere Unterhaltspflichten konkurrieren. Minderjaehrige Kinder sind alle gleichrangig (§ 1609 Nr. 1 BGB) und werden anteilig bedient. Bei Mangelfaellen kuerzen sich die Beitraege proportional.

Muss ich Unterhalt zahlen, wenn das Kind im Wechselmodell lebt?

Beim echten Wechselmodell teilen sich beide Eltern den Barunterhalt, regelmäßig wird der Bedarf addiert (oft Stufe hoeher) und anteilig nach Einkommen verteilt. Das ist komplexer als der klassische Residenzfall.

Wann faellt der Unterhalt weg?

Mit dem Abschluss einer angemessenen Erstausbildung. Bei vorheriger Erwerbsphase oder Studienabbruch kann der Anspruch frueher enden.

Kann ich die Erwerbsobliegenheit umgehen?

Nein. Wer keine Vollzeitstelle annimmt, dem wird ein fiktives Einkommen unterstellt – das, was er bei zumutbarer Anstrengung verdienen könnte.

Weiterführend

Passende Fachanwältin finden

Schildern Sie kurz Ihre Situation. Wir vermitteln vertraulich an eine spezialisierte Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Familienrecht in Ihrer Region.

Sie müssen jetzt noch nicht alles wissen. Ein paar Sätze reichen, damit wir die passende Fachanwältin oder den passenden Fachanwalt finden können.

Die Vermittlung ist für Sie unverbindlich und kostenfrei. Sie entscheiden nach dem ersten Gespräch, ob Sie das Mandat erteilen.