Unterhalt

Mindestunterhalt

Definition

Gesetzlicher Mindestbetrag fuer den Barunterhalt minderjaehriger Kinder. Bildet die unterste Stufe der Duesseldorfer Tabelle und wird jaehrlich angepasst.

Rechtsgrundlage: § 1612a BGB

Bezugsgroesse

Mindestunterhalt entspricht dem saechlichen Existenzminimum minderjaehriger Kinder, abgestuft nach drei Altersstufen (0–5, 6–11, 12–17 Jahre).

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Stand: 4.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)