Unterhalt
Mindestunterhalt
Definition
Gesetzlicher Mindestbetrag fuer den Barunterhalt minderjaehriger Kinder. Bildet die unterste Stufe der Duesseldorfer Tabelle und wird jaehrlich angepasst.
Rechtsgrundlage: § 1612a BGB
Bezugsgroesse
Mindestunterhalt entspricht dem saechlichen Existenzminimum minderjaehriger Kinder, abgestuft nach drei Altersstufen (0–5, 6–11, 12–17 Jahre).
Verwandte Begriffe
Kindesunterhalt
Unterhaltsanspruch des minderjaehrigen oder unverheirateten Kindes gegen seine Eltern. Höhe nach Düsseldorfer Tabelle; Mindestunterhalt durch Unterhaltsvorschuss staatlich abgesichert.
Düsseldorfer Tabelle
Vom OLG Düsseldorf herausgegebene Leitlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts. Keine Rechtsnorm, aber bundesweit angewandte Grundlage der Familiengerichte.
Stand: 4.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)