Eigenverantwortung

§ 1569 BGB: Grundsatz der Eigenverantwortung

Was § 1569 BGB regelt
  • Grundsatz: Jeder Ehegatte sorgt nach der Scheidung selbst für seinen Unterhalt.
  • Ein Anspruch besteht nur, wenn der Ehegatte dazu außerstande ist und ein Tatbestand der §§ 1570 bis 1576 BGB greift.
  • Der Grundsatz gilt erst ab Rechtskraft der Scheidung, davor greift § 1361 BGB.

Voraussetzungen im Überblick

Rechtskräftige Scheidung
Vorher besteht allenfalls ein Anspruch auf Trennungsunterhalt.
Unterhaltstatbestand
Betreuung (§ 1570), Alter (§ 1571), Krankheit (§ 1572), Erwerbslosigkeit oder Aufstockung (§ 1573), Ausbildung (§ 1575) oder Billigkeit (§ 1576).
Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit
Der Berechtigte kann sich nicht selbst unterhalten, der Pflichtige kann ohne Unterschreitung des Selbstbehalts zahlen.

Welche Unterhaltstatbestände gibt es?

Tatbestände des nachehelichen Unterhalts
NormTatbestandKern
§ 1570 BGBBetreuungsunterhaltMindestens bis zum dritten Lebensjahr des Kindes, Verlängerung aus Billigkeitsgründen möglich
§ 1571 BGBUnterhalt wegen AltersErwerbstätigkeit kann wegen des Alters nicht mehr erwartet werden
§ 1572 BGBUnterhalt wegen KrankheitKrankheit oder Gebrechen zum Einsatzzeitpunkt
§ 1573 BGBErwerbslosen- und AufstockungsunterhaltKeine angemessene Stelle gefunden oder Einkommen unter dem eheangemessenen Bedarf
§ 1575 BGBAusbildungsunterhaltNachholen einer ehebedingt unterbliebenen Ausbildung
§ 1576 BGBBilligkeitsunterhaltAuffangtatbestand bei schwerwiegenden Gründen

Wie lange wird nachehelicher Unterhalt gezahlt?

Es gibt keine feste Dauer. Nach § 1578b BGB kann der Unterhalt der Höhe nach herabgesetzt und zeitlich begrenzt werden. Maßgeblich ist, ob durch die Ehe ein dauerhafter beruflicher Nachteil entstanden ist. Ohne solche ehebedingten Nachteile befristen die Gerichte den Anspruch regelmäßig.

Wann entfällt der Anspruch?

  • Wiederheirat oder Eingehen einer neuen Lebenspartnerschaft (§ 1586 BGB).
  • Verfestigte neue Lebensgemeinschaft (§ 1579 Nr. 2 BGB).
  • Kurze Ehedauer (§ 1579 Nr. 1 BGB).
  • Schwerwiegendes Fehlverhalten gegenüber dem Pflichtigen (§ 1579 Nr. 3 bis 8 BGB).

FAQ

Häufige Fragen

Bekomme ich nach der Scheidung automatisch Unterhalt?

Nein. § 1569 BGB kehrt den Ausgangspunkt um: Grundsatz ist Eigenverantwortung. Der Anspruch muss über einen Tatbestand der §§ 1570 bis 1576 BGB positiv begründet werden.

Wie unterscheidet sich § 1569 BGB von § 1361 BGB?

§ 1361 BGB regelt den Trennungsunterhalt bis zur Rechtskraft der Scheidung und ist deutlich leichter durchsetzbar. § 1569 BGB gilt danach und verlangt einen eigenständigen Tatbestand.

Kann nachehelicher Unterhalt vertraglich ausgeschlossen werden?

Ja, anders als beim Trennungsunterhalt. Ein Verzicht im Ehevertrag oder in einer Scheidungsfolgenvereinbarung ist möglich, unterliegt aber der Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle der Gerichte.

Quelle des Normtextes: § 1569 BGB, gesetze-im-internet.de. Stand: 2026-08-29. Diese Darstellung ist eine redaktionelle Zusammenfassung und keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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