Online-Scheidung 2026 – wie sie funktioniert und wann sie sinnvoll ist
Was 'online' wirklich heißt
'Online-Scheidung' ist ein Marketingbegriff – die Scheidung selbst ist immer ein Verfahren am Familiengericht. Online ist die Mandatsführung: Erstkontakt, Übermittlung der Heiratsurkunde, Antragsabstimmung, Rückfragen – alles digital. Der gesetzlich vorgeschriebene Termin am Familiengericht bleibt ein Präsenztermin, an dem beide Ehegatten persönlich erscheinen müssen (§ 128 FamFG).
Wann eine Online-Scheidung passt
- Einvernehmliche Scheidung – beide wollen geschieden werden.
- Trennungsjahr abgelaufen und nachweisbar.
- Keine streitigen Folgesachen (Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht).
- Klarer Vermögensüberblick, keine Auslandsvermögen.
- Wohnsitz und Erreichbarkeit beider Ehegatten geklärt.
Ablauf Schritt für Schritt
| Schritt | Dauer |
|---|---|
| Erstkontakt + Formularausfüllung online | Tag 1 |
| Heiratsurkunde + Personalausweis hochladen | Tag 1–7 |
| Antragsentwurf zur Freigabe | Woche 2–3 |
| Einreichung bei Gericht durch Anwalt | Woche 3–4 |
| Versorgungsausgleichsauskünfte | 3–9 Monate |
| Termin am Familiengericht (verpflichtend persönlich) | ca. 6–12 Monate nach Antrag |
| Rechtskraft nach Beschluss | + 1 Monat |
Kosten realistisch
Die Kosten richten sich nach Verfahrenswert (Einkommen + Vermögen) und sind nicht günstiger als bei klassischer Mandatsführung – die Gebühren sind in RVG und FamGKG festgelegt. Online-Anbieter punkten mit Transparenz und schlankem Prozess, nicht mit niedrigeren Gesetzesgebühren. Realistischer Rahmen: 900 bis 2.000 Euro Anwaltskosten je Seite plus 250 bis 800 Euro Gerichtskosten.
Wo nur ein Anwalt nötig ist
Bei einvernehmlicher Scheidung reicht ein Anwalt aus – er vertritt den Antragsteller, der andere Ehegatte stimmt nur zu, ohne eigenen Anwalt zu brauchen (Zustimmungsscheidung). Das halbiert die Anwaltskosten. Voraussetzung: keine streitigen Folgesachen, keine eigenen Anträge des Zustimmenden.
Wann sich die Online-Schiene nicht eignet
- Streitige Vermögensauseinandersetzung oder Auslandsvermögen.
- Streit um Sorgerecht, Aufenthalt oder Umgang.
- Unterhaltsstreit mit Auskunftsbedarf.
- Häusliche Gewalt – sofort persönliche Beratung suchen.
- Internationale Konstellationen mit Rechtswahlfragen.
Datenschutz und Vollmacht
Vollmacht und Mandatsvertrag werden digital signiert (qualifizierte elektronische Signatur oder Scan). Die Übermittlung sensibler Dokumente erfolgt über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zwischen Anwalt und Gericht – nicht per unverschlüsselter E-Mail.
FAQ
Häufige Fragen
Muss ich für den Termin wirklich persönlich erscheinen?
Ja. § 128 FamFG verlangt das persönliche Erscheinen beider Ehegatten. Eine Videoverhandlung ist im Einzelfall möglich, aber kein Regelfall und nur auf Antrag und mit Zustimmung des Gerichts.
Kann ich auch aus dem Ausland online scheiden lassen?
Ja, wenn deutsche Zuständigkeit besteht (Wohnsitz, Aufenthalt, Staatsangehörigkeit nach Brüssel IIb). Der Termin muss aber persönlich wahrgenommen werden – Anreise einplanen oder konsularische Vernehmung beantragen.
Wie schnell geht eine Online-Scheidung?
Genauso schnell oder langsam wie eine klassische: 6 bis 12 Monate ab Antrag bis Rechtskraft. Die Online-Schiene spart Wartezeit beim Anwalt, nicht beim Gericht und nicht beim Versorgungsausgleich.
Bekomme ich Verfahrenskostenhilfe auch online?
Ja. Der VKH-Antrag wird mit Belegen über Einkommen und Vermögen ebenfalls digital eingereicht; die Bewilligung erfolgt durch das Gericht im regulären Prüfverfahren.
Weiterführend
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