Was kostet ein Ehevertrag wirklich?
Pflicht zur notariellen Beurkundung
Ein Ehevertrag muss zwingend notariell beurkundet werden (§ 1410 BGB). Ein privatschriftlicher Vertrag ist nichtig. Der Notar belehrt beide Ehegatten, prüft Geschäftsfähigkeit und stellt sicher, dass der Vertrag formal hält.
Gegenstandswert: Basis der Notargebühren
Der Gegenstandswert berechnet sich aus dem Reinvermögen beider Ehegatten (Aktiva minus Schulden). Wird der Versorgungsausgleich geregelt, kommen 30 % des Werts der Versorgungsanwartschaften hinzu. Bei Unterhaltsregelungen wird der Jahresbetrag mit zehn multipliziert.
Notarkosten nach GNotKG – Beispiele
| Gegenstandswert | Notargebühr |
|---|---|
| 50.000 € | ca. 330 € |
| 100.000 € | ca. 546 € |
| 200.000 € | ca. 870 € |
| 500.000 € | ca. 1.870 € |
| 1.000.000 € | ca. 3.470 € |
Hinzu kommen Auslagen (Schreibgebühren, Beglaubigungen) und 19 % Umsatzsteuer. Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt – Notarwahl ändert die Kosten nicht.
Anwaltliche Beratung: separat, aber sinnvoll
Der Notar berät neutral und prüft nicht die Wirtschaftlichkeit. Eine eigene anwaltliche Beratung vor dem Notartermin kostet bei einer Erstberatung ca. 190 Euro (§ 34 RVG), bei umfassender Gestaltungsberatung 500–1.500 Euro je Seite. Wer hier spart, riskiert sechsstellige Nachteile bei späteren Streitigkeiten.
Wer trägt die Kosten?
Üblicherweise teilen sich die Ehegatten die Notarkosten hälftig. Im Vertrag kann auch eine andere Aufteilung vereinbart werden – häufig zahlt derjenige, in dessen wirtschaftlichem Interesse der Vertrag liegt.
Spätere Änderungen – nicht umsonst
Wird der Ehevertrag später angepasst (etwa nach Geburt eines Kindes oder bei Unternehmensgründung), fällt erneut eine Notargebühr nach dem dann aktuellen Gegenstandswert an. Plant man absehbar Änderungen, lohnt sich eine modulare Vertragsstruktur.
Wann sich die Kosten lohnen
- Unternehmen oder Selbstständigkeit eines Ehegatten – Schutz vor Zugewinnzugriff auf Betriebsvermögen.
- Großer Vermögensunterschied vor der Ehe – klare Trennung von Anfangsvermögen.
- Binationale Ehen – Rechtswahl nach Rom III spart später viel Geld.
- Zweite Ehe mit Kindern aus erster Ehe – Erbrechtsfragen vorklären.
FAQ
Häufige Fragen
Kann ich den Notar wählen?
Ja, jeder Notar in Deutschland kann den Vertrag beurkunden. Die Gebühren sind aber überall gleich – Auswahlkriterium ist Erfahrung im Familienrecht, nicht Preis.
Was kostet ein einfacher Vertrag mit reiner Gütertrennung?
Bei kleinen Vermögen (unter 50.000 Euro Reinvermögen) oft 200–400 Euro Notarkosten. Bei jungen Paaren ohne Vermögen ist der Aufwand überschaubar – aber prüfen Sie, ob Gütertrennung wirklich passt.
Sind die Kosten steuerlich absetzbar?
Privat geschlossene Eheverträge sind nicht absetzbar. Bei Unternehmern können Beratungskosten, die der Sicherung des Betriebsvermögens dienen, anteilig als Betriebsausgaben anerkannt werden – im Einzelfall mit dem Steuerberater klären.
Können wir den Vertrag im Trennungsjahr noch schließen?
Ja – ein Vertrag kann jederzeit während der Ehe geschlossen werden, auch im Trennungsjahr. Häufig wird er dann als 'Scheidungsfolgenvereinbarung' bezeichnet und regelt die anstehenden Folgen konkret.
Weiterführend
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