Scheidung einer binationalen Ehe – Strategie statt Reflex
Was 'binational' rechtlich heißt
Binational ist eine Ehe, wenn die Ehegatten verschiedene Staatsangehörigkeiten haben oder einer im Ausland lebt. Auch eine Ehe zweier Deutscher mit Auslandsaufenthalt ist familienrechtlich international – und es greift Rom III, nicht nur deutsches Recht.
Drei Schichten der Prüfung
| Frage | Rechtsquelle | Wirkung |
|---|---|---|
| Welches Gericht ist zuständig? | Brüssel IIb (EuEheVO) | Wo Sie klagen |
| Welches Scheidungsrecht? | Rom III (VO 1259/2010) | Welche Regeln gelten |
| Welches Recht für Folgesachen? | Verschiedene VO + Haager Übereinkommen | Unterhalt, Güter, Sorge |
Rechtswahl nach Rom III
Die Ehegatten können wählen zwischen:
- Recht des Staates, in dem sie ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt haben.
- Recht des Staates des letzten gemeinsamen Aufenthalts, wenn einer dort noch lebt.
- Recht eines Staates, dessen Staatsangehörigkeit einer der Ehegatten hat.
- Recht des angerufenen Gerichts (lex fori).
Die Rechtswahl muss notariell beurkundet oder in einer ebenso formellen Vereinbarung getroffen sein. Sie kann auch schon im Ehevertrag stehen – und ist dann ein mächtiges Steuerungsinstrument.
Wenn keine Rechtswahl getroffen wurde
Es gilt die Anknüpfungsleiter nach Art. 8 Rom III: 1. gemeinsamer Aufenthalt zur Antragszeit, 2. letzter gemeinsamer Aufenthalt (max. 1 Jahr her), 3. gemeinsame Staatsangehörigkeit, 4. lex fori. Wer ohne Rechtswahl heiratet und ins Ausland zieht, kann nach wenigen Jahren plötzlich nach fremdem Recht geschieden werden.
Warum die Wahl finanziell entscheidend ist
Die Unterschiede sind massiv: Deutsches Recht kennt Versorgungsausgleich und langen Ehegattenunterhalt; viele andere Rechtsordnungen nicht. Französisches Recht trennt schärfer; islamische Rechtsordnungen kennen oft keine Unterhaltspflicht zugunsten der Frau über die Iddat-Frist hinaus. Wer im falschen Recht geschieden wird, verliert oft fünf- bis sechsstellige Beträge.
Beispiel deutsch-französisch
Ehepaar lebt in Frankreich, Frau ist deutsch, Mann französisch. Ohne Rechtswahl gilt französisches Recht – kürzerer Unterhalt, kein Versorgungsausgleich. Mit Rechtswahl auf deutsches Recht: langer Aufstockungsunterhalt möglich, Versorgungsausgleich greift. Die Wahl im Ehevertrag kostet einmalig wenige hundert Euro – Wirkung über Jahrzehnte sechsstellig.
Forum Shopping: wer zuerst klagt, gewinnt oft
Ohne klare Rechtswahl fixiert der erste Antrag das Gericht (Lis-pendens, Art. 20 Brüssel IIb). Wer in einem für sich günstigen Land zuerst Antrag stellt, kann das andere Land sperren. Das ist legitim – aber ethisch heikel und sollte anwaltlich eng begleitet werden.
Anerkennung im Heimatland
Eine deutsche Scheidung wird in der EU automatisch anerkannt. Außerhalb der EU – etwa in Türkei, USA, Russland – ist meist ein gesondertes Anerkennungsverfahren nötig. Wer nicht anerkennen lässt, gilt im Heimatland weiter als verheiratet – mit Folgen für neue Eheschließung, Erbrecht und Steuern.
FAQ
Häufige Fragen
Können wir die Rechtswahl auch nach Heirat noch treffen?
Ja, jederzeit während der Ehe und bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung im Scheidungsverfahren. Auch zwischen Trennung und Antrag ist die Rechtswahl noch möglich – wenn sich beide einig sind.
Welches Recht gilt für den Unterhalt?
Nicht Rom III, sondern das Haager Unterhaltsprotokoll – das knüpft an den gewöhnlichen Aufenthalt des Unterhaltsberechtigten an. Wer den Wohnsitz wechselt, kann unbewusst das Unterhaltsrecht wechseln.
Was passiert mit dem Güterstand?
Für Ehen seit 29.1.2019 gilt die EU-Güterrechtsverordnung. Auch hier ist Rechtswahl möglich; sonst gilt das Recht des ersten gemeinsamen Aufenthalts. Frühere Ehen folgen dem nationalen IPR – in Deutschland Art. 14, 15 EGBGB a.F.
Brauche ich einen Anwalt in beiden Ländern?
In der Regel ja. Der deutsche Fachanwalt steuert das Verfahren und arbeitet mit einer Korrespondenzkanzlei im anderen Land zusammen. Etablierte Kanzleien haben dafür ein eingespieltes Netzwerk.
Weiterführend
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Schildern Sie kurz Ihre Situation. Wir vermitteln vertraulich an eine spezialisierte Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Familienrecht in Ihrer Region.