Scheidung mit Auslandsbezug richtig fuehren

Drei Fragen, drei Verordnungen

FrageRechtsquelle
Welches Gericht ist zuständig?EuEheVO 2019/1111 (Brüssel IIb)
Welches Familienrecht gilt?Rom III (VO 1259/2010)
Wo wird der Beschluss anerkannt?EuEheVO oder bilaterale Abkommen

Zuständigkeit nach EuEheVO

Innerhalb der EU (ausser Daenemark) regelt Art. 3 EuEheVO sieben alternative Zustaendigkeits­tatbestaende, u.a. gewoehnlicher Aufenthalt beider Ehegatten, letzter gemeinsamer Aufenthalt, gemeinsame Staatsangehoerigkeit. Wer zuerst klagt, fixiert das Gericht (Lis-pendens, Art. 20).

Anwendbares Recht: Rom III

Rom III gilt in 17 EU-Staaten, darunter Deutschland. Anknuepfungs­leiter: 1. Rechtswahl der Ehegatten, 2. gemeinsamer gewoehnlicher Aufenthalt zur Antragszeit, 3. letzter gemeinsamer Aufenthalt, wenn einer dort noch lebt, 4. gemeinsame Staatsangehoerigkeit, 5. lex fori.

Praktische Strategie: erst denken, dann klagen

Wer in einem für ihn unguenstigen Recht geschieden wird, trägt Konsequenzen über Jahrzehnte: niedrigerer Unterhalt, ungenstigerer Gueterstand. Vor jedem Antrag muss geprüft werden: Welches Recht ist mein Recht? Wo klage ich besser? Ein paar Wochen Bedenkzeit kosten weniger als 20 Jahre falscher Unterhalt.

Anerkennung: EU vs. Drittstaaten

Innerhalb der EU werden Scheidungen weitgehend automatisch anerkannt. Ausserhalb (USA, Türkei, Russland) gilt das nationale Anerkennungsrecht; oft ist ein gesondertes Anerkennungs­verfahren erforderlich. Achten Sie auf konsularische und behoerdliche Formalitaeten.

Sorgerecht und Kindesumgang international

Bei kinderbezogenen Folgesachen mit Auslandsbezug gilt das Haager Kindesschutz­uebereinkommen (KSU) und in Entfuehrungsfaellen das HKÜ. Eilige Maßnahmen werden über das Bundesamt für Justiz organisiert; lokale Anwaeltliche sind dringend einzubinden.


FAQ

Häufige Fragen

Ich lebe in Madrid, mein Mann in Berlin – wo wird geschieden?

Sowohl Spanien als auch Deutschland können zuständig sein (gewoehnlicher Aufenthalt des Antragsgegners; ggf. gemeinsame Staats­angehoerigkeit). Wer zuerst Antrag stellt, fixiert das Gericht. Lassen Sie prüfen, welches Recht für Sie ueberhaupt guenstiger ist.

Wir sind beide Deutsche, leben aber seit 5 Jahren in Frankreich – welches Recht gilt?

Nach Rom III ist das Recht des gemeinsamen gewoehnlichen Aufenthalts – also franzoesisches Familienrecht – anwendbar, sofern keine Rechtswahl getroffen wurde. Deutsches Recht könnte durch notarielle Vereinbarung gewählt werden.

Wie binde ich einen Anwalt im Ausland ein?

Idealerweise über den deutschen Fachanwalt mit Auslandsnetzwerk. Etablierte Kanzleien haben Korrespondenz­kanzleien in den wichtigsten Laendern, die Englisch oder die Landessprache sprechen und Anerkennungs­verfahren begleiten.

Mein Mann hat unser Kind nach Brasilien gebracht – was tun?

Brasilien ist HKÜ-Vertragsstaat. Beantragen Sie sofort über das Bundesamt für Justiz die Rueckfuehrung. Jede Verzögerung schwaecht die Beweislage und kann zu einer 'Verfestigung' des Aufenthalts in Brasilien fuehren.

Weiterführend

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