International

HKÜ (Haager Kindesentfuehrungs­uebereinkommen)

Auch: Haager Kindesentfuehrungs­uebereinkommen

Definition

Internationales Abkommen über zivilrechtliche Aspekte internationaler Kindesentführung. Verpflichtet Vertragsstaaten zur schnellen Rueckfuehrung widerrechtlich verbrachter Kinder.

Verfahren

Antrag über das Bundesamt für Justiz als Zentrale Behörde. Verfahren ist auf Eile angelegt; Rueckfuehrung soll moeglichst binnen sechs Wochen erfolgen.

Ausführliche Ratgeber

Stand: 4.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)