Sorgerecht & Umgang

Umgangspflegschaft

Definition

Gerichtlich angeordnete Pflegschaft, die das Umgangsrecht durchsetzt, wenn ein Elternteil den Umgang dauerhaft vereitelt oder erheblich erschwert. Pflegerin oder Pfleger begleitet die Uebergabe.

Rechtsgrundlage: § 1684 III BGB

Voraussetzungen

Wiederholte Vereitelung des Umgangs trotz gerichtlicher Regelung. Mildere Mittel wie Beratung muessen ausgeschoepft sein.

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Stand: 4.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)