Sorgerecht & Umgang
Umgangspflegschaft
Definition
Gerichtlich angeordnete Pflegschaft, die das Umgangsrecht durchsetzt, wenn ein Elternteil den Umgang dauerhaft vereitelt oder erheblich erschwert. Pflegerin oder Pfleger begleitet die Uebergabe.
Rechtsgrundlage: § 1684 III BGB
Voraussetzungen
Wiederholte Vereitelung des Umgangs trotz gerichtlicher Regelung. Mildere Mittel wie Beratung muessen ausgeschoepft sein.
Verwandte Begriffe
Umgangsrecht
Recht und Pflicht jedes Elternteils auf Umgang mit dem Kind nach Trennung. Das Kind selbst hat einen eigenen Anspruch auf Umgang mit beiden Eltern.
Verfahrensbeistand
Vom Familiengericht bestellte Person, die im Verfahren die Interessen des Kindes vertritt. Frueher 'Anwalt des Kindes'. Sie hoert das Kind, gibt eine Empfehlung ab.
Kindeswohl
Oberster Massstab fuer gerichtliche Entscheidungen in Kindschaftssachen. Umfasst Bindung, Foerderung, Kontinuitaet, Beruecksichtigung des Kindeswillens und Schutz vor Gefaehrdungen.
Stand: 4.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)