Sorgerecht & Umgang
Kindeswohl
Definition
Oberster Massstab fuer gerichtliche Entscheidungen in Kindschaftssachen. Umfasst Bindung, Foerderung, Kontinuitaet, Beruecksichtigung des Kindeswillens und Schutz vor Gefaehrdungen.
Rechtsgrundlage: § 1697a BGB, Art. 3 UN-KRK
Kindeswohlkriterien
Bindungstoleranz beider Eltern, Erziehungseignung, Bindungen des Kindes, Kontinuitaet der Lebensverhaeltnisse, Wille des Kindes.
Verwandte Begriffe
Sorgerecht
Recht und Pflicht beider Eltern, für ein minderjaehriges Kind zu sorgen – in Personen- und Vermögensangelegenheiten. Bei verheirateten Eltern automatisch gemeinsam.
Umgangsrecht
Recht und Pflicht jedes Elternteils auf Umgang mit dem Kind nach Trennung. Das Kind selbst hat einen eigenen Anspruch auf Umgang mit beiden Eltern.
Verfahrensbeistand
Vom Familiengericht bestellte Person, die im Verfahren die Interessen des Kindes vertritt. Frueher 'Anwalt des Kindes'. Sie hoert das Kind, gibt eine Empfehlung ab.
Stand: 4.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)