Sorgerecht & Umgang

Kindeswohl

Definition

Oberster Massstab fuer gerichtliche Entscheidungen in Kindschaftssachen. Umfasst Bindung, Foerderung, Kontinuitaet, Beruecksichtigung des Kindeswillens und Schutz vor Gefaehrdungen.

Rechtsgrundlage: § 1697a BGB, Art. 3 UN-KRK

Kindeswohlkriterien

Bindungstoleranz beider Eltern, Erziehungseignung, Bindungen des Kindes, Kontinuitaet der Lebensverhaeltnisse, Wille des Kindes.

Verwandte Begriffe

Stand: 4.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)