International
Anerkennung auslaendischer Scheidungen
Definition
Auslaendische Scheidungsentscheidungen entfalten in Deutschland erst nach foermlicher Anerkennung Wirkung. Innerhalb der EU (ausser Daenemark) gilt automatische Anerkennung nach Bruessel IIb.
Rechtsgrundlage: § 107 FamFG
Verfahren
Antrag bei der Landesjustizverwaltung – meist beim Oberlandesgericht. Pflicht vor neuer Eheschliessung in Deutschland.
Verwandte Begriffe
EuEheVO
Verordnung (EU) 2019/1111 über die Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung in Ehesachen und Sachen der elterlichen Verantwortung in der EU.
Rom III-Verordnung
EU-Verordnung zur Bestimmung des auf die Ehescheidung anwendbaren Rechts. Ehegatten koennen das Recht eines Staates waehlen, zu dem sie eine Verbindung haben; ansonsten gilt das Recht des gewoehnlichen Aufenthalts.
Ausführliche Ratgeber
Stand: 4.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)