Unterhalt
Volljaehrigenunterhalt
Definition
Unterhaltsanspruch volljaehriger Kinder gegenueber beiden Elternteilen. Bei privilegierten Volljaehrigen bis 21 wie bei Minderjaehrigen, sonst anteilig nach Einkommen beider Eltern.
Rechtsgrundlage: § 1601 BGB, § 1610 BGB
Privilegierte Volljaehrige
Bis 21 Jahre, im Haushalt eines Elternteils, allgemeine Schulausbildung – werden Minderjaehrigen gleichgestellt.
Bedarf
Beim eigenen Haushalt liegt der Regelbedarf eines Studierenden bei 990 Euro inklusive Kranken- und Pflegeversicherung.
Verwandte Begriffe
Kindesunterhalt
Unterhaltsanspruch des minderjaehrigen oder unverheirateten Kindes gegen seine Eltern. Höhe nach Düsseldorfer Tabelle; Mindestunterhalt durch Unterhaltsvorschuss staatlich abgesichert.
Düsseldorfer Tabelle
Vom OLG Düsseldorf herausgegebene Leitlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts. Keine Rechtsnorm, aber bundesweit angewandte Grundlage der Familiengerichte.
Selbstbehalt
Mindesteinkommen, das dem Unterhaltspflichtigen nach Zahlung des Unterhalts verbleiben muss. Variiert je nach Unterhaltsart und ob der Pflichtige erwerbstaetig ist.
Stand: 4.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)